Wohngebäuderversicherung
Ihr Wohnhaus ist oft Ihre größte Kapitalanlage. Deswegen ist es so wichtig, dieses Vermögen vor unvorhersehbaren Ereignissen zu schützen. Trotz aller Sorgfalt und Vorsicht kann buchstäblich aus heiterem Himmel ein Sturm oder Hagel, ein plötzlich ausbrechendes Feuer oder ein folgenschwerer Leitungswasserschaden zu einer Katastrophe führen, die nicht selten den finanziellen Ruin bedeutet.
Mit uns als Gebäudeversicherer schlafen sie ruhiger.
Also, kommen Sie auf die sichere Seite.
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weitere Informationen
Was schützt die Wohngebäudeversicherung?
- das Gebäude selbst
- fest eingebaute Sachen, wie z.B. festverlegte Bodenbeläge, Zentralheizungsanlagen
- außen angebrachte Sachen, wie z.B. Antennen, Markisen, Müllboxen oder Terrassen
- Carports und Garagen, sofern sie angegeben werden
- weiteres Grundstückszubehör (auf Anfrage)
Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
Nutzen Sie die kostenlose Werteinschätzung für Ihr Wohngebäude durch einen Sachverständigen!
Bei Fragen, zögern Sie nicht und rufen Sie uns an: 04665 9404-0
Oder schreiben Sie uns: Kontakt
Wir beraten sie gerne!
Wogegen ist Ihr Gebäude grundsätzlich versichert?
- Feuer inkl. Blitzschlag und Explosion
- Leitungswasser
- Sturm/Hagel
- Kosten für die Minderung eines Schadens, sowie Kosten für das Auf- und Wegräumen versicherter Sachen
Die genauen und ausführlichen Beschreibungen können sie den allgemeinen Versicherungsbedingungen entnehmen.
Gibt es zusätzliche Einschlussmöglichkeiten?
- Eine Versicherung für weitere Elementarschäden, sofern es die Risikoverhältnisse vor Ort zulassen.
- Schäden durch „grobe Fahrlässigkeit“
Den Tarifvergleich als PDF zum speichern und ausdrucken finden Sie HIER
Haben Sie Fragen?
Zögern Sie nicht und rufen Sie uns an, oder schreiben Sie uns. Wir beraten Sie gerne!
Weitere Kundeninformationen finden Sie hier:
Basisschutz | Topschutz | |
---|---|---|
Aufräumung entwurzelter lebender Bäume nach einem Sturm | ❌ | bis 1.500,00 € |
Aufräumungs- und Abbruchkosten | bis 15% der VSS | ✅ |
außen am Gebäude angebrachte Sachen | bis 150,00 Mk Wert 1914 | bis 300,00 Mk Wert 1914 |
behördliche Wiederherstellungsbeschränkung für Restwerte | ❌ | bis 10% der VSS |
Beseitigung einer Rohrverstopfung | ❌ | bis 150,00 € |
Bruchschäden an Armaturen | ❌ | bis 150,00 € |
Dekontaminierungskosten | ❌ | ✅ |
Folgeschäden durch Aquarien und Wasserbetten | ✅ | ✅ |
Frischwasserverlust nach einem Rohrbruch | ❌ | bis 500,00 € |
Fußbodenheizung | bis 50% der Wohnfläche | bis 100% der Wohnfläche |
Gebäudebeschädigung durch unbefugte Dritte | ❌ | bis 1% der VSS |
Graffitischäden | ❌ | bis 1.000,00 € |
Hagelschäden | ✅ | ✅ |
Hotelunterbringungskosten ohne Verpflegung | ❌ | bis zu 120 Tagen |
Klima-, Wärmepumpen, Solaranlagen | ✅ | ✅ |
Kraftfahrzeuganprall | ❌ | bis 5.000,00 € |
Mietverlust | bis 24 Monate | bis 24 Monate |
Nutzwärmeschäden | ✅ | ✅ |
Rohbau kostenfrei | bis 24 Monate | bis 24 Monate |
Rückreisekosten aus dem Urlaub für eine Person | ❌ | bis 5% der VSS, max. 5.000,00 € |
Sachverständigenkosten, ab einer Schadenshöhe von 50.000,00 € |
❌ | bis 2.500,00 € |
Schäden durch grobe Fahrlässigkeit | ❌ | bis 150,00 € |
Überschallknall | ❌ | bis 25.000,00 € |
Überspannung durch Blitzschlag | ✅ | ✅ |
Innenliegende Regenfallrohre | ❌ | ✅ |
unterirdische Regenabflussrohre | ❌ | ✅ |
Wasserzuleitungs- und Heizungsrohre auf dem Versicherungsgrundstück |
bis 1% der VSS, max. 1.500,00 € | bis 1% der VSS, max. 1.500,00 € |
Wasserzuleitungs- und Heizungsrohre außerhalb des Versicherungsgrundstücks | bis 1% der VSS, max. 1.500,00 € | bis 1% der VSS, max. 1.500,00 € |
weiteres Zubehör | ❌ | bis 500,00 Mk Wert 1914 |
Wiederherstellung Gartenanlagen nach einem Feuerschaden | ❌ | bis 500,00 € |
witterungsbedingter Rückstau | ❌ | bis 5.000,00 € |
Zusätzlich wählbare Deckungen: | ||
Grobe Fahrlässigkeit | kann vereinbart werden | kann vereinbart werden |
Klausel (gilt nur, sofern VGB 2008 vereinbart sind/werden): Diebstahl von fest mit dem Gebäude verbundenen Wärmepumpen
- Der Versicherungsschutz in der verbundenen Wohngebäudeversicherung erstreckt sich auch auf Schäden durch Diebstahl (§ 242 StGB) für Wärmepumpen, die der Versorgung des versicherten Gebäudes dienen und fest mit dem versicherten Gebäude verbunden sind.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall begrenzt auf 5.000 €
- Eine Entschädigung erfolgt nur, soweit keine oder keine ausreichende Leistung aus einem anderen Versicherungsvertrag erlangt werden kann (Subsidiärdeckung).