Wert 1914: Warum Deine Gebäudeversicherung in Mark rechnet

Haus & Gebäude
16.10.2026

Inhaltsverzeichnis

Frau sitzt am Laptop und rechnet Hausunterlagen durch.
Du schaust in Deinen Versicherungsschein und stolperst über eine merkwürdige Zeile, etwa „Versicherungssumme 18.500 Mark, Wert 1914“. Mark? 1914? Der erste Gedanke ist meistens, dass da etwas nicht stimmen kann. Tatsächlich steckt dahinter eine der cleversten Konstruktionen der Gebäudeversicherung – und sie sorgt dafür, dass Dein Haus auch nach 30 Jahren noch zum heutigen Preis wiederaufgebaut werden kann. Hier erfährst Du, was der Wert 1914 bedeutet, wie er ermittelt wird und worauf Du achten solltest.

Wert 1914 einfach erklärt

Der Wert 1914 ist der ortsübliche Neubauwert Deines Gebäudes, ausgedrückt in den Preisen des Jahres 1914. Er bemisst sich nach Größe, Ausstattung und Ausbau des Gebäudes, einschließlich Architektengebühren sowie sonstiger Konstruktions- und Planungskosten.

Warum ausgerechnet 1914? Weil das letzte Jahr vor dem Ersten Weltkrieg die letzte Zeit stabiler Baupreise war und sich als feste Bezugsgröße durchgesetzt hat. Die Zahl im Versicherungsschein ist also kein Geldbetrag, den Du jemals ausgezahlt bekommst, sondern eine Maßeinheit für die Größe und Qualität Deines Hauses.

Aus dieser Maßeinheit wird jedes Jahr neu der aktuelle Wert berechnet. Dafür sorgt der Anpassungsfaktor: Er verändert sich jeweils zum 1. Januar entsprechend der Entwicklung zweier Kennzahlen des Statistischen Bundesamtes, nämlich des Baupreisindex für Wohngebäude mit einem Gewicht von 80 % und des Tariflohnindex für das Baugewerbe mit 20 %. Deine Jahresprämie ergibt sich aus der Versicherungssumme Wert 1914, multipliziert mit dem vereinbarten Prämiensatz und dem jeweils gültigen Anpassungsfaktor. Dieses Prinzip heißt Gleitende Neuwertversicherung: Der Versicherungsschutz wächst automatisch mit den Baukosten mit, ohne dass Du jedes Jahr neu rechnen musst.

So wird die Versicherungssumme richtig ermittelt

Damit das System funktioniert, muss die Ausgangszahl stimmen. Die Bedingungen nennen drei Wege, auf denen die Versicherungssumme als richtig ermittelt gilt.

Infobox: Drei anerkannte Wege zur Versicherungssumme

  • Sachverständigenschätzung: Die Summe wird aufgrund einer vom Versicherer anerkannten Schätzung eines Bausachverständigen festgesetzt
  • Umrechnung: Du gibst im Antrag den Neubauwert in Preisen eines anderen Jahres zutreffend an, der Versicherer rechnet ihn um
  • Antragsfragen: Du beantwortest die Fragen nach Größe, Ausbau und Ausstattung des Gebäudes zutreffend, der Versicherer berechnet daraus den Wert 1914

Gut zu wissen: Über alle drei Produktlinien hinweg liegt die Höchstversicherungssumme bei 40.000 Mark in Wert 1914. Darüber hinaus oder ab mehr als 270 m² Wohnfläche ist das Objekt anfragepflichtig, dann prüfen wir individuell.

Der Unterversicherungsverzicht ist der eigentliche Gewinn

Jetzt kommt der Teil, der im Schadenfall über viel Geld entscheidet. Wird die so ermittelte Versicherungssumme Wert 1914 vereinbart, nimmt die Schleswiger bei der Entschädigung keinen Abzug wegen Unterversicherung vor, und zwar einschließlich der versicherten Kosten und des Mietausfalls.

Ohne diesen Verzicht würde gekürzt: Die Entschädigung entspräche dann dem Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme und geteilt durch den tatsächlichen Versicherungswert. Bei einer um ein Fünftel zu niedrigen Summe gäbe es also auch nur vier Fünftel des Schadens ersetzt – bei einem Schaden von 50.000 € fehlten 10.000 €.

Drei Situationen lassen den Unterversicherungsverzicht entfallen.

  1. Wenn die Beschreibung des Gebäudes von den tatsächlichen Verhältnissen abweicht und die Summe dadurch zu niedrig ist.
  2. Wenn der Bauzustand nach Vertragsabschluss durch wertsteigernde bauliche Maßnahmen verändert und das nicht unverzüglich angezeigt wurde.
  3. Wenn Du einer Erhöhung des Anpassungsfaktors widersprichst: Der Vertrag läuft dann als reine Neuwertversicherung weiter, ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht gilt nicht mehr.

Versicherungssumme und Unterversicherung in den Produktlinien

Leistung Basis Top Top Plus
Höchstversicherungssumme in Wert 1914, darüber anfragepflichtig 40.000 Mark 40.000 Mark 40.000 Mark
Unterversicherungsverzicht bei korrekt ermittelter Versicherungssumme Wert 1914
Enthalten Enthalten
Enthalten Enthalten
Enthalten Enthalten
Vorsorgeschutz für wertsteigernde bauliche Maßnahmen bis zur nächsten Hauptfälligkeit
Enthalten Enthalten
Enthalten Enthalten
Enthalten Enthalten
Unterversicherungsverzicht für Kleinschäden – bis 5.000 € bis 10.000 €
Versehens-Klausel bei versehentlich unterlassener oder falscher Anzeige
Nicht vereinbart nicht vereinbart
Nicht vereinbart nicht vereinbart
Vereinbart vereinbart
Verzicht auf Anzeige der Gefahrerhöhung bei vorübergehendem Unbewohntsein – bis 90 Tage bis 120 Tage
Beachte: Der Unterversicherungsverzicht setzt voraus, dass die Versicherungssumme Wert 1914 korrekt ermittelt wurde. Er entfällt, wenn die Angaben zum Gebäude von den tatsächlichen Verhältnissen abweichen oder wertsteigernde bauliche Maßnahmen nicht unverzüglich angezeigt werden.

Zwei Klauseln entschärfen das Thema zusätzlich: Bei Kleinschäden verzichtet die Schleswiger in Top bis 5.000 € und in Top Plus bis 10.000 € generell auf den Unterversicherungsabzug. Und die Versehens-Klausel in Top Plus rettet den Schutz, wenn eine Anzeige nachweislich nur aus Versehen unterblieben ist und unverzüglich nachgeholt wird.

Neuwert, Zeitwert und die Drei-Jahres-Frist

Im Schadenfall wird auf Basis der ortsüblichen Wiederherstellungskosten gerechnet. Den Teil der Entschädigung, der über den Zeitwertschaden hinausgeht, den sogenannten Neuwertanteil, erhältst Du allerdings nur, wenn Du innerhalb von drei Jahren nach dem Versicherungsfall sicherstellst, dass Du das Geld für die Wiederherstellung in gleicher Art und Zweckbestimmung an gleicher Stelle verwendest. Ist das rechtlich oder wirtschaftlich nicht möglich, genügt der Wiederaufbau an anderer Stelle in Deutschland. Verwendest Du den Neuwertanteil schuldhaft nicht dafür, musst Du ihn zurückzahlen. Der Zeitwert wird unabhängig davon gezahlt.

Umbau, Anbau, Sanierung: kurz melden genügt

Infobox: Diese Veränderungen solltest Du uns mitteilen

  • Anbau, Aufstockung oder Dachausbau, also alles, was Wohnfläche schafft
  • Hochwertige Sanierungen, etwa neue Bäder, Wintergarten, Kamin oder gehobene Bodenbeläge
  • Ausbau von Keller oder Dachgeschoss zu Wohnraum
  • Längeres Leerstehen des Hauses, wenn es über die Grenze Deiner Produktlinie hinausgeht

Zwischen zwei Hauptfälligkeiten bist Du über den Vorsorgeschutz für wertsteigernde bauliche Maßnahmen abgesichert. Die Meldung sorgt dafür, dass es danach so bleibt.

FAQ: Wert 1914

Fazit: Eine alte Zahl mit sehr aktuellem Nutzen

Der Wert 1914 wirkt auf den ersten Blick wie ein Relikt, ist aber genau das Gegenteil: Er hält Deinen Versicherungsschutz automatisch auf dem Stand der heutigen Baukosten. Entscheidend ist, dass die Summe von Anfang an korrekt ermittelt wurde, denn daran hängt der Unterversicherungsverzicht. Melde uns deshalb Anbauten und hochwertige Sanierungen, und prüfe nach größeren Umbauten gemeinsam mit uns, ob die Zahl im Versicherungsschein noch zu Deinem Haus passt. Ein kurzes Gespräch genügt.