- Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine steuerliche Beratung. Für Deine individuelle Situation wende Dich an einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.
Das Grundprinzip: Vorsorge ja, Sachwerte nein
Der Gesetzgeber unterscheidet bei Versicherungen nach ihrem Zweck. Die Faustregel: Versicherungen, die Deine Person, Gesundheit oder Arbeitskraft absichern, sind als Vorsorgeaufwendungen absetzbar (§ 10 EStG). Versicherungen, die Sachwerte schützen, sind es grundsätzlich nicht.
Deshalb gilt: Die private Haftpflichtversicherung ist absetzbar – sie schützt Dich vor persönlichen Schadensersatzansprüchen. Die Hausratversicherung dagegen nicht – sie schützt Deine Möbel und Deinen Fernseher, also reine Sachwerte.
- Private Haftpflichtversicherung
- Kfz-Haftpflicht (nur der Haftpflichtanteil, nicht Kasko)
- Kranken- und Pflegeversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Unfallversicherung
- Risikolebensversicherung
- Hundehalterhaftpflicht, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht (privat)
- Hausratversicherung
- Wohngebäudeversicherung (selbstgenutzt)
- Glasversicherung
- Fahrradversicherung
- Elektronikversicherung
- Kfz-Kaskoversicherung
- Reisegepäckversicherung
Kann man Haftpflicht und Hausratversicherung von der Steuer absetzen?
Die wohl häufigste Frage – und die Antwort fällt zweigeteilt aus:
Die private Haftpflichtversicherung: Ja. Sie zählt zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen und wird in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen. Der Haken: Die Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen – 1.900 Euro für Angestellte und Beamte, 2.800 Euro für Selbstständige – sind bei den meisten Steuerzahlern bereits durch die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ausgeschöpft. In der Praxis wirkt sich die Haftpflicht deshalb oft nicht mehr zusätzlich aus. Eintragen lohnt sich trotzdem – falls doch noch Luft im Höchstbetrag ist.
Die Hausratversicherung: Grundsätzlich nein. Als reine Sachversicherung ist sie keine Vorsorgeaufwendung. Es gibt aber eine wichtige Ausnahme: das häusliche Arbeitszimmer. Wer ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer nutzt, kann den anteiligen Beitrag der Hausratversicherung als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen – entsprechend dem Flächenanteil des Arbeitszimmers an der Wohnfläche. Bei einem 12-m²-Arbeitszimmer in einer 100-m²-Wohnung wären das 12 Prozent des Jahresbeitrags.
Sonderfall Vermietung: Wenn die Gebäudeversicherung doch absetzbar ist
Für selbstgenutzte Immobilien ist die Wohngebäudeversicherung nicht absetzbar. Ganz anders bei Vermietern: Wer eine Immobilie vermietet, kann die Gebäudeversicherung – ebenso wie Glasversicherung und Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für das Mietobjekt – vollständig als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung absetzen (Anlage V).
In der Praxis legen viele Vermieter die Gebäudeversicherung ohnehin über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter um. Dann sind die umgelegten Beiträge als durchlaufender Posten zu behandeln. Nicht umgelegte Anteile bleiben als Werbungskosten absetzbar.
Auch beruflich veranlasste Versicherungen sind Werbungskosten: eine Diensthaftpflicht, eine Berufsrechtsschutzversicherung oder der berufliche Anteil einer Unfallversicherung.
- Haftpflicht, Unfall, Risikoleben, BU: Anlage Vorsorgeaufwand (Sonderausgaben)
- Kranken- und Pflegeversicherung: Anlage Vorsorgeaufwand (Basisbeiträge unbegrenzt absetzbar)
- Gebäude-/Glasversicherung bei Vermietung: Anlage V (Werbungskosten)
- Anteilige Hausrat fürs Arbeitszimmer: Anlage N (Werbungskosten) bzw. EÜR (Betriebsausgaben)
- Berufliche Versicherungen: Anlage N (Werbungskosten)
Warum die Höchstbeträge das Problem sind
Die sonstigen Vorsorgeaufwendungen (dazu zählen Haftpflicht, Unfall- und Risikolebensversicherung) teilen sich einen gemeinsamen Höchstbetrag mit den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung: 1.900 Euro pro Jahr für Angestellte, Beamte und Rentner, 2.800 Euro für Selbstständige.
Da allein die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung bei den meisten Arbeitnehmern deutlich über diesen Beträgen liegt, ist der Topf in der Regel bereits voll. Die zusätzlich eingetragene Haftpflichtversicherung ändert dann nichts mehr an der Steuerlast.
Für wen es sich trotzdem lohnt: Studierende, Geringverdiener, manche Beamte mit günstiger privater Krankenversicherung oder Personen ohne eigene KV-Beiträge können mit den sonstigen Vorsorgeaufwendungen noch Steuern sparen. Und: Eintragen kostet nichts – das Finanzamt rechnet automatisch, ob sich ein Vorteil ergibt.
FAQ: Versicherungen und Steuer
Fazit: Personenschutz zählt, Sachschutz nicht – mit Ausnahmen
Die Grundregel ist einfach: Versicherungen für Deine Person und Gesundheit erkennt das Finanzamt an, Versicherungen für Deine Sachen nicht. Interessant wird es bei den Ausnahmen – Arbeitszimmer, Vermietung, berufliche Veranlassung. Wer hier genau hinschaut, holt sich einen Teil der Beiträge zurück. Für die individuelle Optimierung lohnt sich der Gang zum Steuerberater.