Die Wohnungstür ist aufgehebelt, Schränke durchwühlt, Schmuck und Laptop verschwunden – nach einem Einbruch ist der Schock groß und die Fragen sind es auch: Wer bezahlt die kaputte Tür? Wer ersetzt die gestohlenen Sachen? Und was ist mit der missbrauchten Kreditkarte? Die Antwort verteilt sich auf zwei Versicherungen – wir zeigen, welche wofür zuständig ist.
Die Rollenverteilung: Hausrat für den Inhalt, Gebäude für die Hülle
Nach einem Einbruch greifen zwei Policen ineinander:
Die Hausratversicherung ersetzt alles, was gestohlen oder beschädigt wurde und zum beweglichen Inventar gehört: Elektronik, Schmuck, Bargeld (mit Grenzen), Kleidung, Möbel. Sie zahlt zum Neuwert – also zum heutigen Wiederbeschaffungspreis, nicht zum Zeitwert. Auch der Vandalismus nach einem Einbruch ist gedeckt: Zerstören die Täter auf ihrem Weg durch die Wohnung Möbel oder Einrichtung, wird auch das ersetzt.
Die Wohngebäudeversicherung übernimmt die Schäden an der Gebäudesubstanz: die aufgebrochene Haustür, beschädigte Fenster, Schlösser, Rollläden und Schutzgitter. Bei der Schleswiger sind diese Reparaturkosten für Gebäudebeschädigungen nach einem Einbruch im Tarif Top bis 10.000 Euro und im Top Plus bis zur vollen Versicherungssumme gedeckt – ausdrücklich auch für Schäden außen am Gebäude. Als Einbruch gilt dabei nicht nur das gewaltsame Eindringen, sondern auch das Eindringen mit falschen Schlüsseln sowie das Einschleichen oder Sich-Verborgen-Halten im Gebäude.
Für Mieter ist die Lage einfacher: Die Gebäudeschäden meldet der Vermieter seiner Gebäudeversicherung; der Mieter kümmert sich um seine Hausratversicherung.
Wer zahlt was nach dem Einbruch?
| Schaden | Zuständige Versicherung |
|---|---|
| Gestohlene Elektronik, Schmuck, Bargeld | Hausratversicherung Erstattung zum Neuwert; geltende Wertsachengrenzen beachten |
| Zerstörte Möbel Vandalismus nach einem Einbruch | Hausratversicherung |
| Aufgebrochene Tür, Schloss, Fenster oder Rollläden |
Gebäudeversicherung
Tarif Top: bis 10.000 € Tarif Top Plus: bis zur Versicherungssumme |
| Kreditkartenmissbrauch nach einem Einbruch |
Hausratversicherung
Tarif Top: bis 3.500 € Tarif Top Plus: bis 7.500 € |
| Telefonmissbrauch über das Festnetz nach einem Einbruch | Hausratversicherung Versicherungsschutz in den Tarifen Top und Top Plus |
| Schlossänderung nach einem Schlüsseldiebstahl | Hausratversicherung Übernahme der versicherten Kosten |
| Hotelkosten bei Unbewohnbarkeit | Hausrat- oder Gebäudeversicherung Die Zuständigkeit richtet sich nach der Art des entstandenen Schadens |
| Psychologische Betreuung | Hausratversicherung Versicherungsschutz in den Tarifen Top und Top Plus |
Wann liegt versicherungstechnisch ein Einbruchdiebstahl vor?
Die Hausratversicherung zahlt beim Einbruchdiebstahl – und der ist klar definiert: Der Täter bricht in die Wohnung ein, steigt ein oder dringt mit falschen Schlüsseln oder anderen Werkzeugen ein. Ein Schlüssel ist „falsch“, wenn seine Anfertigung nicht von einer berechtigten Person veranlasst wurde. Wichtig: Der bloße Umstand, dass Sachen fehlen, beweist noch keinen Einbruch mit falschem Schlüssel – es braucht nachvollziehbare Einbruchspuren oder -umstände.
Auch versichert: Der Täter nutzt richtige Schlüssel, die er sich zuvor durch Einbruch oder Raub verschafft hat – etwa den Wohnungsschlüssel aus dem aufgebrochenen Auto oder der geraubten Handtasche.
Der Klassiker der Leistungskürzung ist das gekippte Fenster: Steigt der Täter durchs gekippte Fenster ein, kann das als grob fahrlässige Herbeiführung gewertet werden – mit der Folge einer Kürzung. Fenster und Türen beim Verlassen der Wohnung also immer fest verschließen; das gilt auch für Keller- und Nebeneingänge.
Grenzen kennen: Wertsachen und Bargeld
Die Hausratversicherung ersetzt Wertsachen – aber mit Entschädigungsgrenzen, wenn sie nicht in einem Wertschutzschrank aufbewahrt werden. Bargeld, Schmuck, Urkunden und Wertpapiere außerhalb eines Tresors sind nur bis zu den im Tarif festgelegten Höchstbeträgen gedeckt.
Wer größere Werte zuhause aufbewahrt, sollte zwei Dinge tun: die Grenzen des eigenen Tarifs kennen – und über einen anerkannten Wertschutzschrank nachdenken, der die versicherbaren Summen deutlich erhöht. Für sehr wertvollen Schmuck oder Sammlungen kann eine separate Wertsachenversicherung sinnvoll sein.
Nach dem Einbruch: Der Ablauf für die Regulierung
1. Polizei rufen (110) – nichts verändern: Erst wenn die Spurensicherung durch ist, aufräumen. Die polizeiliche Anzeige ist zwingend für die Versicherung.
2. Stehlgutliste erstellen: Alle entwendeten Gegenstände mit Beschreibung und Wert auflisten – für Polizei und Versicherer. Kaufbelege, Fotos und Bedienungsanleitungen helfen beim Nachweis.
3. Beide Versicherungen informieren: Hausrat für das Inventar, Gebäudeversicherung für Tür und Fenster (als Mieter: den Vermieter informieren). Unverzüglich – am besten am selben Tag.
4. Karten sperren, Schlösser tauschen: EC-/Kreditkarten über 116 116 sperren. Wurden Schlüssel entwendet, Schlösser austauschen lassen – die Kosten sind versichert.
5. Provisorisch sichern: Aufgebrochene Türen und Fenster notdürftig verschließen lassen (Schadenminderung) – Rechnungen aufbewahren.
6. Bei Bedarf Hilfe annehmen: Ein Einbruch ist eine Grenzverletzung, die nachwirkt. Die Kosten für psychologische Betreuung übernimmt die Schleswiger in Top und Top Plus.
FAQ: Versicherung nach Einbruch
Fazit: Zwei Policen, ein Schadenfall – und gute Vorbereitung zahlt sich aus
Nach einem Einbruch teilen sich Hausrat- und Gebäudeversicherung die Arbeit: Inventar hier, Gebäudeschäden dort – ergänzt um starke Nebenleistungen wie Kartenmissbrauch-Schutz und psychologische Betreuung. Damit die Regulierung glatt läuft, zählt Vorbereitung: Wertsachen dokumentieren, Belege sammeln, Fenster konsequent verschließen. So bleibt vom Einbruch am Ende „nur“ der Ärger – nicht der finanzielle Schaden.