Es hat stundenlang geschüttet – und jetzt steht das Wasser knöcheltief im Keller. Waschmaschine, Regale, Kartons mit Erinnerungen: alles nass. In diesem Moment zählen zwei Dinge: richtig handeln und wissen, wer den Schaden bezahlt. Unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung für den Ernstfall – und die Antwort auf die Versicherungsfrage.
Schritt 1: Sicherheit geht vor – Strom aus!
Bevor Du auch nur einen Fuß in den gefluteten Keller setzt: Strom abschalten. Steht Wasser im Raum, in dem sich Steckdosen, Elektrogeräte oder gar der Sicherungskasten befinden, besteht akute Stromschlaggefahr. Schalte die betroffenen Stromkreise am Sicherungskasten ab – liegt der Kasten selbst im gefluteten Bereich, rufe den Notdienst des Energieversorgers oder die Feuerwehr.
Betritt den Keller erst, wenn die Stromzufuhr sicher unterbrochen ist. Und: Bei stark steigendem Wasser oder Verdacht auf eindringendes Abwasser (Rückstau) den Keller gar nicht erst betreten.
Schritt 2: Dokumentieren, bevor Du anpackst
So schwer es fällt – nimm Dir zwei Minuten für Fotos und Videos: der Wasserstand (mit Referenz, etwa einem Zollstock), die betroffenen Gegenstände, die Eintrittsstelle des Wassers, wenn erkennbar. Diese Dokumentation ist später Gold wert für die Schadensregulierung. Notiere auch Datum und Uhrzeit des Starkregens.
Schritt 3: Wasser raus – aber richtig
Kleinere Wassermengen lassen sich mit Nasssauger und Eimern bewältigen. Bei größeren Überflutungen hilft die Feuerwehr mit Pumpen – bei flächendeckenden Unwetterlagen kann das allerdings dauern, da Einsätze priorisiert werden. Wichtig: Beginne mit dem Abpumpen erst, wenn der Wasserspiegel draußen gesunken ist – sonst drückt das Grundwasser von außen gegen die leere Kellerwanne und kann im Extremfall die Bausubstanz schädigen.
Die Kosten für Abpumpen und Sofortmaßnahmen gelten als Schadenminderungskosten und werden von der eintrittspflichtigen Versicherung übernommen.
Schritt 4: Ausräumen, trocknen, lüften
Alles Durchnässte raus aus dem Keller: Möbel, Kartons, Teppiche. Was zerstört ist, nicht sofort entsorgen – der Versicherer will die beschädigten Sachen unter Umständen begutachten. Eine Liste der Schäden anlegen (mit Fotos und, wo vorhanden, Kaufbelegen).
Dann beginnt die Trocknung: Fenster auf, Bautrockner rein. Bei durchfeuchtetem Estrich oder Mauerwerk führt an der professionellen Bautrocknung kein Weg vorbei – sonst drohen Schimmel und Langzeitschäden. Auch diese Kosten trägt bei versichertem Schaden die Versicherung.
Schritt 5: Versicherung informieren
Melde den Schaden unverzüglich – mit Deiner Dokumentation, der Schadenliste und dem Hinweis auf das Starkregenereignis. Je vollständiger die Erstmeldung, desto schneller die Regulierung.
Die 5 Sofortmaßnahmen im Überblick
- Strom abschalten – niemals ins Wasser, solange Strom anliegt
- Dokumentieren – Fotos/Videos von Wasserstand und Schäden
- Wasser entfernen – erst wenn der Außenpegel gesunken ist
- Ausräumen und trocknen – nichts entsorgen, Bautrockner einsetzen
- Versicherung melden – unverzüglich, mit vollständiger Dokumentation
Die große Frage: Wer zahlt den Wasserschaden im Keller?
Jetzt kommt der Teil, der einige Hausbesitzer kalt erwischt: Der Standard-Schutz von Gebäude- und Hausratversicherung deckt Starkregenschäden nicht ab. Wasser, das bei Starkregen über die Geländeoberfläche, durch Kellerfenster oder als Rückstau aus der Kanalisation eindringt, ist eine Elementargefahr – und braucht den entsprechenden Zusatzbaustein.
Mit Elementar- oder Starkregen-Baustein: Die Gebäudeversicherung übernimmt die Schäden am Haus (Wände, Estrich, Türen, fest Verbautes) samt Trocknung. Die Hausratversicherung mit Elementarschutz ersetzt die beschädigten Sachen im Keller. Es gilt eine Selbstbeteiligung (bei der Schleswiger Gebäudeversicherung 0,5 % der Versicherungssumme, in Hochwassergefährdungsklasse 3: 1,5 %).
Ohne Baustein: Der Schaden bleibt am Eigentümer hängen. Einzige Ausnahme: Das Wasser kam nicht von draußen, sondern aus einem geplatzten Rohr – dann ist es ein Leitungswasserschaden und über den Grundschutz gedeckt. Die Schadenursache entscheidet also über alles.
Wichtig – die Obliegenheiten: Der Elementarschutz knüpft an Pflichten: Rückstausicherungen müssen eingebaut und funktionsbereit gehalten werden, Abflussleitungen auf dem Grundstück frei sein, und Sachen in Kellerräumen müssen mindestens 12 cm über dem Fußboden gelagert werden. Wer diese Pflichten verletzt, riskiert Kürzung oder Ablehnung.
| Ursache / Schaden | Zuständig |
|---|---|
| Starkregen dringt von außen ein – Gebäudeschaden |
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| Starkregen – zerstörter Hausrat im Keller |
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| Rückstau aus gebäudeeigenen Ableitunsrohren |
(+ Rückstausicherung als Pflicht!) |
| Geplatztes Rohr im Keller |
(Grundschutz Leitungswasser) |
| Grundwasser drückt durch die Wanne (ohne Starkregen) |
|
| Abpump-, Trocknungs-, Aufräumkosten |
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Nach dem Schaden ist vor dem Schaden: Prävention
Wenn der Keller einmal geflutet war, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass es wieder passiert. Nutze die Sanierung für Vorsorge: Rückstauklappen einbauen oder warten lassen (bei Elementarschutz ohnehin Pflicht), Kellerfenster mit Aufkantungen oder druckwasserdichten Fenstern sichern, Abläufe und Rinnen regelmäßig reinigen, wertvolle Sachen künftig erhöht lagern – die 12-cm-Regel ist das Minimum, ein Regalboden mehr schadet nie.
Und natürlich: Falls noch nicht geschehen, den Elementar- oder Starkregen-Baustein in Gebäude- und Hausratversicherung aufnehmen. Nach einem Schadenereignis kann das schwieriger werden – umso besser, es vorher zu erledigen.
FAQ: Wasser im Keller nach Starkregen
Nur mit Elementar- oder Starkregen-Baustein. Der Grundschutz (Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel) deckt eindringendes Regenwasser nicht ab.
Fazit: Ruhe bewahren, richtig handeln, Lücke schließen
Wasser im Keller ist ein Schock – aber mit der richtigen Reihenfolge (Strom, Doku, Abpumpen, Trocknen, Melden) behältst Du die Kontrolle. Ob am Ende die Versicherung zahlt, entscheidet sich allerdings schon vor dem Unwetter: mit dem Elementar- oder Starkregen-Baustein im Vertrag. Wer ihn hat, übersteht auch den nassesten Sommer finanziell trocken.