Was muss man beim Umzug beachten? Der Versicherungs-Fahrplan

Leben & Vorsorge

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Glückliches Paar hält sich in den Armen im neuen Wohnzimmer mit umliegenden Umzugskartons.

Kartons packen, Nachsendeauftrag stellen, Ummelden – die Umzugs-Checkliste ist lang. Ein Punkt wird dabei gern vergessen: die Versicherungen. Dabei entscheidet sich genau jetzt, ob Dein Hab und Gut in beiden Wohnungen geschützt ist, ob die Versicherungssumme noch stimmt und welche Policen mitziehen, enden oder neu abgeschlossen werden müssen. Der komplette Fahrplan.

Die Hausratversicherung: Sie zieht automatisch mit

Die beste Nachricht zuerst: Deine Hausratversicherung musst Du nicht neu abschließen – der Versicherungsschutz geht auf die neue Wohnung über. Und mehr noch: Während des Wohnungswechsels besteht Versicherungsschutz in beiden Wohnungen gleichzeitig – in der alten erlischt er spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn. Der Umzug beginnt dabei mit dem Zeitpunkt, in dem erstmals versicherte Sachen dauerhaft in die neue Wohnung gebracht werden.

Diese Übergangsregelung ist Gold wert: Ob die Waschmaschine schon in der neuen Wohnung steht, während das Sofa noch in der alten wartet – beides ist geschützt. Das gilt übrigens auch beim Doppelwohnsitz: Behältst Du die alte Wohnung und bewohnst sie weiter, besteht für die Übergangszeit von zwei Monaten Schutz in beiden Wohnungen; danach brauchst Du für den Zweitwohnsitz eine eigene Lösung.

Deine Pflichten dabei: Der Bezug der neuen Wohnung ist dem Versicherer spätestens bei Einzugsbeginn mitzuteilen – mit Angabe der neuen Wohnfläche in Quadratmetern. Waren für die alte Wohnung besondere Sicherungen vereinbart, musst Du in Textform mitteilen, ob die neue Wohnung entsprechende Sicherungen hat.

Der Klassiker Unterversicherung: Mehr Quadratmeter bedeuten meist mehr Hausrat – wird die Versicherungssumme nicht angepasst, droht Unterversicherung. Die Schleswiger federt das im Tarif Top Plus ab: Dort gilt ein Unterversicherungsverzicht bei Umzug in eine größere Wohnung für die Übergangszeit. Trotzdem gilt: Wohnfläche melden, Summe anpassen.

Und der Transport selbst? Beschädigungen während des Umzugs sind Sache des Umzugsunternehmens (gesetzliche Haftung: 620 Euro pro Kubikmeter). Die Schleswiger ergänzt hier eine starke Leistung: Beim Transportmittelunfall – der Umzugswagen verunfallt – sind die versicherten Sachen in der Obhut des Umzugsunternehmens oder im Mietwagen mitversichert (Top: bis 3 % der Versicherungssumme, Top Plus: bis zur vollen Summe; nicht jedoch Sachen auf dem Autodach).

Hausratversicherung beim Umzug – die Eckdaten
  • Schutz geht automatisch auf die neue Wohnung über
  • Beide Wohnungen sind während des Umzugs versichert – bis 2 Monate nach Umzugsbeginn
  • Meldepflicht: neue Wohnfläche spätestens bei Einzugsbeginn angeben
  • Versicherungssumme an die neue Wohnung anpassen (Unterversicherung!)
  • Transportmittelunfall mitversichert (Top: 3 % VSU / Top Plus: bis VSU)
  • Umzug ins Ausland: Schutz geht nicht über – neue Police im Zielland nötig
  • Neue Tarifzone möglich: Bei Prämienerhöhung besteht ein Kündigungsrecht

Die Wohngebäudeversicherung: Sie bleibt am Haus

Anders als die Hausrat ist die Gebäudeversicherung an das Gebäude gebunden – sie „zieht“ nicht mit Dir um:

Du verkaufst Dein Haus: Die Gebäudeversicherung geht kraft Gesetzes auf den Käufer über. Der neue Eigentümer hat ein Sonderkündigungsrecht (innerhalb eines Monats nach Grundbucheintragung). Du selbst musst nichts kündigen, solltest den Versicherer aber über den Verkauf informieren.

Du kaufst ein Haus: Du übernimmst zunächst die bestehende Gebäudeversicherung des Vorbesitzers – inklusive Sonderkündigungsrecht. Jetzt ist der ideale Moment zu prüfen: Stimmen Versicherungssumme und Tarif? Ist der Elementarschutz enthalten? Ein Neuabschluss zu besseren Konditionen ist oft möglich.

Du ziehst zur Miete: Als Mieter brauchst Du keine Gebäudeversicherung – die ist Sache des Vermieters. Deine Baustelle sind Hausrat, Haftpflicht (mit Mietsachschäden!) und ggf. Glas.

Die Glasversicherung: Kurz prüfen, dann mitnehmen

Die Glasversicherung folgt der Hausrat-Logik und lässt sich auf die neue Wohnung umstellen – der Umzug ist aber der perfekte Anlass für einen Bedarfs-Check: Die alte Wohnung hatte Standardfenster, die neue einen Wintergarten oder bodentiefe Verglasung? Dann lohnt der Blick auf den Tarif (Wintergarten-Scheiben: nur Top Plus). Umgekehrt: Wer von der Glasvilla in die Standardwohnung zieht, kann den Umfang überdenken. Wichtig auch hier: Ceranfeld und Duschabtrennung der neuen Wohnung im Blick behalten – die Glasversicherung deckt den Alltagsbruch, den Hausrat und Gebäudeversicherung auslassen.

Die Umzugs-Checkliste für Deine Versicherungen

Versicherungen beim Umzug – Schritt für Schritt

Vor dem Umzug:

Bei Kauf/Verkauf zusätzlich:

Nach dem Umzug:

FAQ: Umzug und Versicherung

Fazit: Zwei Meldungen, ein Sicherheitsnetz

Der Versicherungs-Teil des Umzugs ist schnell erledigt – wenn man ihn kennt: Hausrat (und Glas) melden statt neu abschließen, Wohnfläche und Summe anpassen, die Zwei-Monats-Übergangsfrist nutzen. Beim Immobilienkauf kommt der Gebäude-Check dazu. Wer diese Punkte auf die Umzugs-Checkliste setzt, beugt schwere Versicherungslücken vor.