Unwetter tobt: Welche Versicherung schützt?

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Blitzeinschläge in einem Hafengebiet mit stürmischem Wetter.
Der Deutsche Wetterdienst warnt vor schwerem Unwetter – Orkanböen, Hagel, Starkregen, Blitzschlag. Wenn das Wetter verrücktspielt, entstehen an Häusern binnen Stunden Schäden in Milliardenhöhe. Doch „das Unwetter“ gibt es versicherungstechnisch nicht: Je nach Schadenursache sind unterschiedliche Policen und Bausteine zuständig. Wir bringen Ordnung ins Unwetter-Chaos.

Ein Unwetter, viele Versicherungsfälle

Ein einziges Sommergewitter kann gleich mehrere Versicherungssparten beschäftigen: Der Sturm deckt das Dach ab (Gebäudeversicherung, Grundschutz), der Blitz zerstört die Elektronik (Hausrat- bzw. Gebäudeversicherung), der Starkregen flutet den Keller (Elementarbaustein!) und der Hagel zertrümmert die PV-Module (Gebäudeversicherung mit Baustein Erneuerbare Energien oder Elektronikversicherung).

Die entscheidende Erkenntnis: Sturm und Hagel sind Grundgefahren – sie stecken in jeder Wohngebäude- und Hausratversicherung. Starkregen, Überschwemmung und Rückstau sind Elementargefahren – sie erfordern einen Zusatzbaustein, den nur rund die Hälfte der deutschen Hausbesitzer hat.

Unwetterschäden und ihre Versicherungen

Schaden Zuständig Grundschutz oder Baustein?
Sturm deckt Dach ab (ab Windstärke 8) Gebäudeversicherung
Grundschutz
Hagel zerschlägt Dachziegel/Fassade Gebäudeversicherung
Grundschutz
Blitz schlägt ins Haus ein Gebäude + Hausrat
Grundschutz
Überspannung zerstört Elektronik Hausratversicherung
Versichert Bei der Schleswiger in allen Tarifen
Starkregen flutet den Keller Gebäude + Hausrat
Elementar-/Starkregen-Baustein nötig
Rückstau aus der Kanalisation Gebäude + Hausrat
Elementar-/Starkregen-Baustein nötig
Umgestürzter Baum aufs Haus Gebäudeversicherung
Grundschutz inkl. Beseitigungskosten
Regen durch offenes Fenster
Nicht versichert
Auto vom Hagel zerbeult Kfz-Teilkasko
Separate Police

Sturm und Hagel: Der solide Grundschutz

Bei Sturm (ab Windstärke 8, also 63 km/h) und Hagel greift die Wohngebäudeversicherung in allen Schleswiger-Tarifen – für das Dach, die Fassade, Fenster und alles fest Verbaute. Folgeschäden sind eingeschlossen: Reißt der Sturm ein Loch ins Dach und Regen durchnässt anschließend die Decken, ist auch das gedeckt.

Der Hausrat im Gebäude – Möbel, Elektronik, Kleidung –, der durch das Unwetter oder eindringendes Wasser nach einem Gebäudeschaden beschädigt wird, läuft über die Hausratversicherung.

Zwei Grenzen des Grundschutzes solltest Du kennen: Die Sturmflut (Meerwasser durch Sturm plus Flut) ist generell ausgeschlossen – ein wichtiger Punkt an der Küste. Und Regen, der durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster eindringt, ist ebenfalls kein Versicherungsfall – es sei denn, der Sturm selbst hat die Öffnung geschaffen.

Die kritische Lücke: Starkregen und Überschwemmung

Hier entscheidet sich im Ernstfall alles: Wenn Wassermassen von oben oder aus der Kanalisation kommen, hilft der Grundschutz nicht. Überschwemmung durch Witterungsniederschläge und Rückstau sind Elementargefahren – versicherbar über den Gefahrenbaustein Elementarschaden oder (fokussierter) den Baustein Starkregen der Schleswiger.

Der Elementarbaustein deckt das komplette Naturgefahren-Paket: Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Es gilt eine Selbstbeteiligung von 0,5 % der Versicherungssumme (in Hochwassergefährdungsklasse 3: 1,5 %).

Mit dem Klimawandel häufen sich Extremwetterlagen – und Starkregen kann jedes Haus treffen, nicht nur die in Flussnähe. Wer den Baustein noch nicht hat, sollte ihn vor der nächsten Unwettersaison prüfen.

Vor, während und nach dem Unwetter: Der Fahrplan

Vor dem Unwetter (bei Warnung):
Fenster und Türen fest verschließen (gekippt = nicht ordnungsgemäß geschlossen!), Markisen einfahren, Gartenmöbel und lose Gegenstände sichern, Auto in die Garage, empfindliche Elektronik vom Netz trennen, Rückstauklappen kontrollieren.

Während des Unwetters:
Drinnen bleiben, Abstand zu Fenstern halten, Keller bei eindringendem Wasser nicht betreten (Stromschlaggefahr!), Notfälle über 112 melden.

Nach dem Unwetter:
Schäden fotografieren und dokumentieren, Sofortmaßnahmen zur Schadenminderung ergreifen (Plane aufs Dach, Wasser abpumpen – die Kosten trägt die Versicherung), nichts vorschnell entsorgen, Schaden unverzüglich melden.

Unwetter-Checkliste für Hausbesitzer

FAQ: Unwetter und Versicherung

Nicht als eigenständige Police. Der Unwetterschutz setzt sich zusammen aus Wohngebäudeversicherung (Sturm, Hagel, Blitz), Hausratversicherung (Inventar) und dem Elementar- bzw. Starkregen-Baustein (Überschwemmung, Rückstau).

Ab Windstärke 8 (63 km/h). Lässt sich die Windstärke nicht nachweisen, genügen vergleichbare Schäden an Nachbargebäuden als Beleg.

Nein. Eindringender Regen durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster ist ausgeschlossen – bei Unwetterwarnung also alle Fenster fest verschließen.

Stürzt ein gesunder Baum durch Sturm auf Dein Haus, zahlt Deine Gebäudeversicherung (höhere Gewalt). War der Baum erkennbar morsch und der Nachbar hat seine Kontrollpflicht verletzt, haftet er bzw. seine Haftpflichtversicherung.

Nebengebäude auf dem Grundstück sind in der Gebäudeversicherung mitversichert, sofern im Vertrag aufgeführt. Prüfe den Versicherungsschein.

Unverzüglich – also ohne schuldhaftes Zögern. Sofortmaßnahmen zur Schadenminderung darfst und sollst Du vorher ergreifen; dokumentiere den Ursprungszustand mit Fotos.

Fazit: Der Grundschutz trägt – die Elementarlücke entscheidet

Gegen Sturm, Hagel und Blitz sind Hausbesitzer mit Gebäude- und Hausratversicherung solide aufgestellt. Die Achillesferse ist das Wasser von oben und unten: Ohne Elementar- oder Starkregen-Baustein bleibt der geflutete Keller am Eigentümer hängen. Die Faustregel für die Unwettersaison: Grundschutz checken, Elementarlücke schließen, Haus wetterfest machen.