Ein Unwetter, viele Versicherungsfälle
Ein einziges Sommergewitter kann gleich mehrere Versicherungssparten beschäftigen: Der Sturm deckt das Dach ab (Gebäudeversicherung, Grundschutz), der Blitz zerstört die Elektronik (Hausrat- bzw. Gebäudeversicherung), der Starkregen flutet den Keller (Elementarbaustein!) und der Hagel zertrümmert die PV-Module (Gebäudeversicherung mit Baustein Erneuerbare Energien oder Elektronikversicherung).
Die entscheidende Erkenntnis: Sturm und Hagel sind Grundgefahren – sie stecken in jeder Wohngebäude- und Hausratversicherung. Starkregen, Überschwemmung und Rückstau sind Elementargefahren – sie erfordern einen Zusatzbaustein, den nur rund die Hälfte der deutschen Hausbesitzer hat.
Unwetterschäden und ihre Versicherungen
| Schaden | Zuständig | Grundschutz oder Baustein? |
|---|---|---|
| Sturm deckt Dach ab (ab Windstärke 8) | Gebäudeversicherung |
Grundschutz
|
| Hagel zerschlägt Dachziegel/Fassade | Gebäudeversicherung |
Grundschutz
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| Blitz schlägt ins Haus ein | Gebäude + Hausrat |
Grundschutz
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| Überspannung zerstört Elektronik | Hausratversicherung |
Versichert
Bei der Schleswiger in allen Tarifen
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| Starkregen flutet den Keller | Gebäude + Hausrat |
Elementar-/Starkregen-Baustein nötig
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| Rückstau aus der Kanalisation | Gebäude + Hausrat |
Elementar-/Starkregen-Baustein nötig
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| Umgestürzter Baum aufs Haus | Gebäudeversicherung |
Grundschutz
inkl. Beseitigungskosten
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| Regen durch offenes Fenster | – |
Nicht versichert
|
| Auto vom Hagel zerbeult | Kfz-Teilkasko |
Separate Police
|
Sturm und Hagel: Der solide Grundschutz
Bei Sturm (ab Windstärke 8, also 63 km/h) und Hagel greift die Wohngebäudeversicherung in allen Schleswiger-Tarifen – für das Dach, die Fassade, Fenster und alles fest Verbaute. Folgeschäden sind eingeschlossen: Reißt der Sturm ein Loch ins Dach und Regen durchnässt anschließend die Decken, ist auch das gedeckt.
Der Hausrat im Gebäude – Möbel, Elektronik, Kleidung –, der durch das Unwetter oder eindringendes Wasser nach einem Gebäudeschaden beschädigt wird, läuft über die Hausratversicherung.
Zwei Grenzen des Grundschutzes solltest Du kennen: Die Sturmflut (Meerwasser durch Sturm plus Flut) ist generell ausgeschlossen – ein wichtiger Punkt an der Küste. Und Regen, der durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster eindringt, ist ebenfalls kein Versicherungsfall – es sei denn, der Sturm selbst hat die Öffnung geschaffen.
Die kritische Lücke: Starkregen und Überschwemmung
Hier entscheidet sich im Ernstfall alles: Wenn Wassermassen von oben oder aus der Kanalisation kommen, hilft der Grundschutz nicht. Überschwemmung durch Witterungsniederschläge und Rückstau sind Elementargefahren – versicherbar über den Gefahrenbaustein Elementarschaden oder (fokussierter) den Baustein Starkregen der Schleswiger.
Der Elementarbaustein deckt das komplette Naturgefahren-Paket: Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Es gilt eine Selbstbeteiligung von 0,5 % der Versicherungssumme (in Hochwassergefährdungsklasse 3: 1,5 %).
Mit dem Klimawandel häufen sich Extremwetterlagen – und Starkregen kann jedes Haus treffen, nicht nur die in Flussnähe. Wer den Baustein noch nicht hat, sollte ihn vor der nächsten Unwettersaison prüfen.
Vor, während und nach dem Unwetter: Der Fahrplan
Vor dem Unwetter (bei Warnung):
Fenster und Türen fest verschließen (gekippt = nicht ordnungsgemäß geschlossen!), Markisen einfahren, Gartenmöbel und lose Gegenstände sichern, Auto in die Garage, empfindliche Elektronik vom Netz trennen, Rückstauklappen kontrollieren.
Während des Unwetters:
Drinnen bleiben, Abstand zu Fenstern halten, Keller bei eindringendem Wasser nicht betreten (Stromschlaggefahr!), Notfälle über 112 melden.
Nach dem Unwetter:
Schäden fotografieren und dokumentieren, Sofortmaßnahmen zur Schadenminderung ergreifen (Plane aufs Dach, Wasser abpumpen – die Kosten trägt die Versicherung), nichts vorschnell entsorgen, Schaden unverzüglich melden.
Unwetter-Checkliste für Hausbesitzer
- Elementar-/Starkregen-Baustein im Vertrag? Jetzt prüfen!
- Rückstauklappen eingebaut und gewartet?
- Sachen im Keller mindestens 12 cm über dem Boden gelagert?
- Dachrinnen und Abläufe frei?
- Bäume auf dem Grundstück auf Standsicherheit geprüft?
- Notfall-Dokumentation: Fotos vom unbeschädigten Haus als Referenz
FAQ: Unwetter und Versicherung
Nicht als eigenständige Police. Der Unwetterschutz setzt sich zusammen aus Wohngebäudeversicherung (Sturm, Hagel, Blitz), Hausratversicherung (Inventar) und dem Elementar- bzw. Starkregen-Baustein (Überschwemmung, Rückstau).
Ab Windstärke 8 (63 km/h). Lässt sich die Windstärke nicht nachweisen, genügen vergleichbare Schäden an Nachbargebäuden als Beleg.
Nein. Eindringender Regen durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster ist ausgeschlossen – bei Unwetterwarnung also alle Fenster fest verschließen.
Stürzt ein gesunder Baum durch Sturm auf Dein Haus, zahlt Deine Gebäudeversicherung (höhere Gewalt). War der Baum erkennbar morsch und der Nachbar hat seine Kontrollpflicht verletzt, haftet er bzw. seine Haftpflichtversicherung.
Nebengebäude auf dem Grundstück sind in der Gebäudeversicherung mitversichert, sofern im Vertrag aufgeführt. Prüfe den Versicherungsschein.
Unverzüglich – also ohne schuldhaftes Zögern. Sofortmaßnahmen zur Schadenminderung darfst und sollst Du vorher ergreifen; dokumentiere den Ursprungszustand mit Fotos.
Fazit: Der Grundschutz trägt – die Elementarlücke entscheidet
Gegen Sturm, Hagel und Blitz sind Hausbesitzer mit Gebäude- und Hausratversicherung solide aufgestellt. Die Achillesferse ist das Wasser von oben und unten: Ohne Elementar- oder Starkregen-Baustein bleibt der geflutete Keller am Eigentümer hängen. Die Faustregel für die Unwettersaison: Grundschutz checken, Elementarlücke schließen, Haus wetterfest machen.