Sturmschäden auf der Baustelle: Ein besonderes Risiko
Eine Baustelle ist gegenüber Sturm deutlich verwundbarer als ein fertiges Gebäude. Es gibt offene Dachkonstruktionen, ungeschützte Fassaden, lose Baumaterialien und provisorische Abdeckungen. Ein einziger Sturm kann den Baufortschritt von Wochen zunichtemachen und Kosten von 10.000 Euro und mehr verursachen – durch beschädigte Dachstühle, zerbrochene Fenster, durchnässtes Mauerwerk und unbrauchbar gewordene Baumaterialien.
Besonders tückisch: Auf einer Baustelle fehlen die Schutzmaßnahmen eines fertigen Gebäudes. Es gibt noch keine dichten Fenster, keine geschlossene Fassade, kein vollständiges Dach. Der Rohbau steht dem Sturm fast schutzlos gegenüber.
Was deckt die Bauleistungsversicherung bei Sturm?
Sturm und Hagel gehören zu den versicherten Gefahren der Bauleistungsversicherung – und zwar in beiden Produktlinien (Top und Top Plus). Versichert sind alle Schäden an den Bauleistungen, die durch Sturm oder Hagel als unvorhergesehenes Ereignis entstehen.
Es gilt die Standarddefinition: Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 (≥ 63 km/h). Ist die genaue Windstärke nicht feststellbar, genügt der Nachweis, dass in der Umgebung vergleichbare Sturmschäden aufgetreten sind.
Wichtig: Die Bauleistungsversicherung unterscheidet zwischen normalen und nicht normalen Witterungseinflüssen. Normale Wetter- und Witterungseinflüsse, mit denen aufgrund der örtlichen Verhältnisse in einem Dreimonatszeitraum gerechnet werden muss, sind nicht versichert. Nur Extremereignisse, die statistisch in zehn Jahren nur einmal auftreten, fallen unter den Versicherungsschutz.
In der Praxis bedeutet das: Ein schwerer Herbststurm mit Böen über 100 km/h ist in der Regel versichert. Ein normaler Novemberwind mit 50 km/h, der eine mangelhaft gesicherte Plane löst, ist es möglicherweise nicht.
Sturmschaden auf der Baustelle – versichert?
- Sturm ab Windstärke 8 (≥ 63 km/h) beschädigt den Rohbau
- Hagel zerstört frisch verputzte Fassade
- Folgeschäden durch eingedrungenes Regenwasser nach Sturmschaden
- Umgestürzte Bäume beschädigen den Rohbau
- Regen durch offene Fenster oder nicht geschlossene Öffnungen (außer sturmbedingt)
- Normale Witterungseinflüsse (ortsüblicher Regen, Frost)
- Sturmflut (Ansteigen von Meerwasser – separater Ausschluss)
Kosten, die viele Bauherren vergessen
- Baugrundgutachten: 1.000–2.500 €
- Vermessungskosten: 1.500–3.000 €
- Baugenehmigungskosten: 500–2.000 €
- Erschließungskosten (Wasser, Strom, Abwasser): 5.000–15.000 €
- Baubegleitende Qualitätskontrolle: 3.000–5.000 €
- Versicherungen (Haftpflicht, Bauleistung, Feuerrohbau): 500–1.500 €
Elementarschutz: Wenn es mehr als Sturm ist
Sturm und Hagel sind in der Grunddeckung der Bauleistungsversicherung enthalten. Was aber bei Starkregen, Überschwemmung, Erdrutsch oder Erdbeben? Diese Elementargefahren erfordern einen zusätzlichen Baustein.
Die Schleswiger bietet den Elementarschutz in der Bauleistungsversicherung als Standard-Baustein im Top-Plus-Tarif an – mit einem besonderen Ansatz: Das sogenannte Opting-Out-Verfahren. Der Elementarschutz ist automatisch enthalten, es sei denn, der Bauherr wählt ihn aktiv ab. Die maximale Entschädigung liegt bei 350.000 Euro.
Wer den Elementarschutz nicht benötigt, kann alternativ den reinen Starkregen-Baustein wählen – ebenfalls bis 350.000 Euro, aber ohne die weiteren Elementargefahren. Die Selbstbeteiligung liegt bei 0,25 % der Versicherungssumme (Starkregen) bzw. 0,5 % (Elementar).
Was tun bei Sturmschaden auf der Baustelle?
1. Sofort sichern: Provisorische Maßnahmen ergreifen – Planen über offene Stellen, lose Teile entfernen, Baustelle absperren. Die Kosten dafür sind als Schadenabwendungskosten mitversichert.
2. Dokumentieren: Fotos und Videos vom Sturmschaden machen – auch von der Umgebung (Nachbargebäude, umgestürzte Bäume als Sturmnachweis).
3. Versicherer sofort informieren: Den Schaden unverzüglich melden. Bei Schäden unter 10.000 Euro erlaubt der Top-Plus-Tarif den sofortigen Reparaturbeginn – unter der Voraussetzung, dass der Schaden dokumentiert und gemeldet wurde.
4. Ausgetauschte Teile aufbewahren: Beschädigte Materialien nicht entsorgen, sondern zur Beweissicherung aufbewahren.
Sturmschutz auf der Baustelle – Prävention
- Dach vor angekündigtem Sturm provisorisch sichern (Planen, Befestigungen)
- Lose Materialien und Werkzeuge einlagern oder festbinden
- Gerüste kontrollieren und Netze anbringen
- Baugrube gegen Wassereinbruch sichern
- Bei Sturmwarnung die Baustelle rechtzeitig räumen