Sanierung und Umbau: Was muss ich meiner Gebäudeversicherung melden?

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Neues Dach, angebauter Wintergarten, Wärmepumpe im Keller, PV-Anlage auf dem Dach – Sanierungen und Umbauten verändern den Wert Deines Hauses. Wer vergisst, das seiner Gebäudeversicherung zu melden, riskiert im Schadenfall eine böse Überraschung: Unterversicherung, Leistungskürzung oder im schlimmsten Fall gar keinen Versicherungsschutz.

Warum Melden so wichtig ist

Die Versicherungssumme Deiner Wohngebäudeversicherung basiert auf dem Wert Deines Hauses zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. In der gleitenden Neuwertversicherung wird der Gebäudewert über den Wert 1914 und den jährlichen Anpassungsfaktor an die allgemeinen Baukosten angepasst – das fängt die normale Baukostensteigerung auf. Was der Anpassungsfaktor aber nicht auffängt, sind individuelle Wertsteigerungen durch Umbauten und Sanierungen.

Wenn Du den Versicherer nicht informierst und es zum Schaden kommt, kann die Versicherungssumme zu niedrig sein – es droht Unterversicherung. In diesem Fall wird die Entschädigung anteilig gekürzt: Ist die Versicherungssumme nur 70 % des tatsächlichen Gebäudewerts, bekommst Du auch nur 70 % des Schadens ersetzt.

Besonders heikel: Der Unterversicherungsverzicht, der normalerweise greift, wenn die Versicherungssumme korrekt nach dem Wert 1914 ermittelt wurde, entfällt, wenn nach Vertragsabschluss wertsteigernde bauliche Maßnahmen durchgeführt wurden und die Veränderung dem Versicherer nicht unverzüglich angezeigt wurde.

Vorsorgeschutz – die Übergangsregelung
Es gibt eine wichtige Ausnahme: Wenn sich der Gebäudewert durch wertsteigernde bauliche Maßnahmen innerhalb der laufenden Versicherungsperiode erhöht, besteht bis zum Ende dieser Periode automatisch Versicherungsschutz – auch ohne Meldung. Spätestens zur nächsten Hauptfälligkeit sollte die Anpassung aber erfolgt sein, sonst entfällt der Unterversicherungsverzicht.

Was gilt als anzeigepflichtige Veränderung?

Nicht jede Kleinigkeit muss gemeldet werden. Aber sobald sich der Gebäudewert wesentlich verändert oder das Risikoprofil des Gebäudes sich ändert, ist eine Meldung an den Versicherer Pflicht. Typische Fälle:

Wertsteigernde Baumaßnahmen: Anbau, Aufstockung, Dachausbau, Wintergarten, neue Einbauküche (als Eigentümer), hochwertige Sanitärausstattung, Fassadendämmung, Dachsanierung, Einbau einer Fußbodenheizung. All das erhöht den Gebäudewert und muss dem Versicherer gemeldet werden, damit die Versicherungssumme angepasst wird.

Installation von Energieanlagen: Wärmepumpe, PV-Anlage, Batteriespeicher, Solarthermie, Wallbox. Diese Anlagen sind in der Gebäudeversicherung je nach Tarif mitversicherbar – aber nur, wenn sie dem Versicherer bekannt sind.

Nutzungsänderungen: Aufnahme eines Gewerbebetriebs im Gebäude, Vermietung von bisher selbst genutzten Räumen, Einrichtung einer Ferienwohnung.

Längerer Leerstand: Wenn das Gebäude oder der überwiegende Teil nicht genutzt wird. Das ist eine Gefahrerhöhung, die den Versicherer berechtigt, den Vertrag anzupassen oder zu kündigen.

Gefahrerhöhung – wann es kritisch wird
Eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung liegt insbesondere vor, wenn:
  • Das Gebäude oder der überwiegende Teil nicht genutzt wird
  • Baumaßnahmen das Dach ganz oder teilweise entfernen
  • Baumaßnahmen das Gebäude überwiegend unbenutzbar machen
  • Ein Gewerbebetrieb aufgenommen oder verändert wird
  • Das Gebäude unter Denkmalschutz gestellt wird
Wird die Gefahrerhöhung nicht angezeigt, kann der Versicherer kündigen oder im Schadenfall leistungsfrei sein.

Was passiert beim Dachumbau?

Besonders bei Dachsanierungen ist Vorsicht geboten. Baumaßnahmen, bei denen das Dach ganz oder teilweise entfernt wird, gelten als Gefahrerhöhung – das Gebäude ist in diesem Zeitraum besonders anfällig für Sturm, Regen und Einbruch. Der Versicherer muss vorab informiert werden.

Gleiches gilt für umfangreiche Umbauten, die das Gebäude vorübergehend überwiegend unbenutzbar machen. In solchen Fällen kann eine Bauleistungsversicherung für die Dauer der Bauphase sinnvoll sein, um den Rohbau und bereits erbrachte Bauleistungen gegen unvorhergesehene Schäden abzusichern.

Praxis-Tipps für Sanierer und Umbauer

Vor der Baumaßnahme: Sprich mit Deinem Versicherer, bevor Du mit dem Umbau beginnst. Besonders bei Dacharbeiten, Anbauten oder der Installation teurer Haustechnik sollte der Schutz vorab geklärt sein.

Versicherungssumme anpassen: Nach Abschluss der Baumaßnahme muss die Versicherungssumme (Wert 1914) neu ermittelt werden, wenn sich Größe, Ausbau oder Ausstattung des Gebäudes verändert haben. Dein Versicherer kann die Neuberechnung vornehmen.

Bauleistungsversicherung prüfen: Für die Dauer der Bauphase deckt sie Schäden am Rohbau und an bereits erbrachten Bauleistungen ab – durch Unwetter, Vandalismus, Diebstahl von Baumaterial oder Konstruktionsfehler.

Belege aufbewahren: Rechnungen, Baugenehmigungen, Abnahmeprotokolle und Energieausweise sind im Schadenfall wichtige Nachweise. Bewahre alles systematisch auf.

Energieeffizienz prüfen lassen: Wenn Deine Sanierung die Energieeffizienzklasse des Gebäudes verbessert, kann das bei manchen Versicherern die Prämie senken und den Zugang zu höherwertigen Tarifen ermöglichen.

Fazit: Lieber einmal mehr melden als im Schadenfall weniger bekommen

Jede bauliche Veränderung, die den Wert oder das Risikoprofil Deines Hauses verändert, sollte dem Versicherer gemeldet werden. Der Aufwand ist gering – ein Anruf oder eine kurze Nachricht reicht in der Regel. Die Konsequenzen einer versäumten Meldung können dagegen gravierend sein: Unterversicherung, Leistungskürzung oder sogar Leistungsfreiheit im Schadenfall.