Warum eine Bauleistungsversicherung auch bei Sanierung sinnvoll sein kann
Viele Bauherren denken, die Bauleistungsversicherung sei nur für Neubauten gedacht. Tatsächlich können auch Sanierungen und Umbauten erhebliche Risiken mit sich bringen: Ein Sturm beschädigt den offenen Dachstuhl während der Dachsanierung, ein Konstruktionsfehler beim Anbau führt zu Setzungsrissen im Altbau, Starkregen flutet die Baugrube einer Kellererweiterung, oder Vandalen verwüsten die teilweise geöffnete Fassade am Wochenende.
Die bestehende Wohngebäudeversicherung deckt zwar das fertige Gebäude ab – aber nicht die Bauphase selbst, schon gar nicht die neuen Bauleistungen während der Ausführung. Und: Wenn bei der Sanierung das Dach ganz oder teilweise entfernt wird, liegt sogar eine Gefahrerhöhung vor, die der Gebäudeversicherung gemeldet werden muss und den Schutz einschränken kann.
Was die Schleswiger Bauleistungsversicherung bei Sanierung bietet
Die Schleswiger Bauleistungsversicherung richtet sich an alle privaten Bauvorhaben im Hochbau – also auch an Sanierungen, Umbauten und Erweiterungen, bei denen Wohngebäude errichtet oder verändert werden. Der Schutz umfasst alle Neubauleistungen: Alles, was im Rahmen der Sanierung neu gebaut, geliefert oder installiert wird.
Die Besonderheit bei Sanierungen: Der bestehende Altbau kann zusätzlich mitversichert werden. Die Schleswiger bietet dafür drei Absicherungsvarianten:
Altbauten gegen Einsturz: Wenn bei der Sanierung in die tragende Konstruktion eingegriffen wird (z. B. Wände entfernen, Unterfangung), besteht das Risiko, dass der Altbau instabil wird. Dieser Einsturz-Schutz greift bis 30.000 Euro (Top) bzw. 50.000 Euro (Top Plus), mit einer Selbstbeteiligung von 20 %.
Altbauten gegen Sachschäden infolge der Neubauleistung: Wenn die Sanierungsarbeiten am Altbau zu unvorhergesehenen Sachschäden führen (z. B. Wasserschaden durch geöffnete Leitungen, Sturmschaden an der teilweise geöffneten Fassade), greift diese Deckung bis 30.000 Euro (Top) bzw. 50.000 Euro (Top Plus).
Altbauten gegen allgemeine Sachschäden: Der umfassendste Schutz – deckt auch Schäden am Altbau ab, die nicht unmittelbar durch die Neubauleistung verursacht wurden, sondern während der Bauzeit durch unvorhergesehene Ereignisse entstehen.
Altbau-Schutz in der Bauleistungsversicherung
SVVTop |
SVVTop Plus |
|
|---|---|---|
| Altbau gegen Einsturz * |
bis 30.000 € SB 20 %, mind. 750 € |
bis 50.000 € SB 20 %, mind. 500 € |
| Sachschäden infolge Neubauleistung + Leitungswasser/Sturm/Hagel |
bis 30.000 € SB 10 %, mind. 750 € |
bis 50.000 € SB 10 %, mind. 500 € |
| Sachschäden allgemein |
bis 30.000 € SB 10 %, mind. 750 € |
bis 50.000 € SB 10 %, mind. 500 € |
Typische Sanierungsprojekte und ihr Versicherungsbedarf
Dachsanierung: Eines der risikoreichsten Sanierungsprojekte, weil das Gebäude zeitweise ohne Dach dasteht. Sturm, Hagel und Regen können in den offenen Dachstuhl eindringen und massive Folgeschäden verursachen. Eine Bauleistungsversicherung ist hier fast unverzichtbar.
Anbau oder Aufstockung: Hier wird in die Statik des bestehenden Gebäudes eingegriffen. Das Risiko von Setzungsschäden, Rissen und Einsturz ist real. Die Altbau-Mitversicherung gegen Einsturz ist in diesem Fall besonders sinnvoll.
Energetische Sanierung: Fassadendämmung, Fenstertausch, Einbau einer Wärmepumpe, PV-Anlage auf dem Dach. Die Schleswiger versichert Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien (Photovoltaik, Solarthermie, Geothermie) in der Bauleistungsversicherung bis 10.000 Euro (Top) bzw. 25.000 Euro (Top Plus) – bis zur Herstellung ihrer Betriebsbereitschaft.
Kernsanierung: Das Gebäude wird bis auf die Grundmauern entkernt und komplett neu aufgebaut. Hier ist das Risikoprofil ähnlich wie bei einem Neubau. Eine umfassende Bauleistungsversicherung mit Altbau-Schutz ist dringend zu empfehlen.
Wichtige Obliegenheiten bei Altbau-Sanierung
Wer den Altbau mitversichert, muss bestimmte Pflichten einhalten. Die Versicherungsbedingungen verlangen, dass der Zustand des Altbaus vor Beginn der Bauarbeiten durch Zustandsberichte dokumentiert wird. Vorhandene Risse müssen markiert und während der Bauzeit überwacht werden.
Das klingt aufwändig, ist aber wichtig: Im Schadenfall muss die Versicherung unterscheiden können, ob ein Riss durch die Bauarbeiten entstanden ist oder bereits vorher bestand. Ohne Zustandsberichte kann die Leistung ganz oder teilweise abgelehnt werden.
Fazit: Auch bei Sanierung gilt – besser absichern als draufzahlen
Eine Sanierung kann genauso risikoreich sein wie ein Neubau – oft sogar risikoreicher, weil die Arbeiten an einem bestehenden Gebäude mit vielen Unbekannten verbunden sind. Die Bauleistungsversicherung mit Altbau-Mitversicherung schließt genau diese Lücke und schützt sowohl die neuen Bauleistungen als auch den bestehenden Altbau.
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