Draußen zieht ein Gewitter über die Förde, drinnen läuft der Film. Ein Knall, kurzes Flackern, dann ist der Bildschirm dunkel – und bleibt es auch. Ein Blitzeinschlag in der Nachbarschaft reicht aus, um Fernseher, Receiver und Router zu zerstören. Wie Du Deinen Fernseher versichern kannst, wann die Hausratversicherung zahlt und warum die Elektronikversicherung dafür nicht gemacht ist, liest Du hier.
Was beim Blitzeinschlag wirklich passiert
Den direkten Treffer gibt es selten. Häufiger ist die Überspannung: Der Blitz schlägt in der Nähe ein, und die Spannungsspitze läuft über Stromleitung, Antennenkabel, Telefon- oder Netzwerkleitung ins Haus. Empfindliche Elektronik wie Fernseher, Soundbar oder Spielkonsole nimmt dabei oft Schaden, ohne dass äußerlich etwas zu sehen ist.
Versicherungstechnisch ist der Unterschied wichtig. Als Blitzschlag gilt der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen. Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Geräten sind nach den Bedingungen dann versichert, wenn durch den Blitzschlag auf dem Grundstück auch Schäden anderer Art entstanden sind. Spuren eines direkten Einschlags an anderen Sachen als an Elektrogeräten oder Antennen stehen diesen Schäden gleich. Wichtig für Dich: Dokumentiere nach einem Gewitter nicht nur den defekten Fernseher, sondern auch Spuren am Haus, an Bäumen oder an der Antenne.
Fernseher versichern: Zuständig ist die Hausratversicherung
Dein Fernseher gehört zum Hausrat. Brand- und Blitzschlagschäden sind deshalb in allen drei Produktlinien versichert, ersetzt wird der Neuwert, also der Preis für ein gleichwertiges neues Gerät. Interessant wird es bei den Varianten, die mit dem Gewitter nur indirekt zu tun haben.
Fährt der Netzbetreiber eine Spannungsschwankung ins Netz, greift eine eigene Klausel: Schäden durch Strom- oder Spannungsschwankungen sind in Top bis 5.000 € und in Top Plus bis zur Versicherungssumme gedeckt. Voraussetzung ist, dass die Schwankung bereits vor dem Hausanschlusskasten aufgetreten ist und der Netzbetreiber das bestätigt. Fällt durch die Überspannung auch der Kühlschrank aus, ersetzt die Schleswiger das verdorbene Kühl- und Gefriergut in Top bis 750 € und in Top Plus bis zur Versicherungssumme.
Fernseher und Elektronik in den Produktlinien
| Leistung | Basis | Top | Top Plus |
|---|---|---|---|
| Brand- und Blitzschlagschäden |
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| Überspannungs-, Überstrom- und Kurzschlussschäden durch Blitz wenn auf dem Grundstück auch Schäden anderer Art entstanden sind |
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| Schäden durch Strom- oder Spannungsschwankungen Bestätigung des Netzbetreibers erforderlich | – | bis 5.000 € |
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| Kühl- und Gefriergut nach Überspannung oder Netzausfall | – | bis 750 € |
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| Baustein Unbenannte Gefahren z. B. Fernseher fällt von der Wandhalterung | nicht vereinbar | nicht vereinbar | bis 30 % der VSU SB 10 %, min. 250 €, max. 1.500 € |
Warum die Elektronikversicherung hier nicht passt
Die Schleswiger Elektronikversicherung ist eine Allgefahrendeckung für privat genutzte Anlagen zur nachhaltigen Energie- und Wärmegewinnung: Photovoltaik, Stromspeicher, Wärmepumpen und vergleichbare Anlagen. Versichert sind sie nur, wenn sie vorrangig der Eigenversorgung dienen, fest mit dem Gebäude oder dem Grund und Boden verbunden und nach Abnahme durch einen Fachbetrieb betriebsbereit sind. Für Fernseher, Laptop oder Konsole ist sie dagegen nicht gedacht. Diese Geräte sind über die Hausratversicherung abgesichert.
Mehr als Blitz: der Baustein Unbenannte Gefahren
Was ist, wenn der Fernseher gar nicht wegen des Gewitters stirbt, sondern von der Wandhalterung rutscht? Für solche Fälle gibt es den Gefahrenbaustein Unbenannte Gefahren. Er deckt Schäden durch unvorhergesehene Ursachen ab, also alles, was nicht ohnehin in den Bedingungen geregelt oder ausgeschlossen ist. Vereinbar ist er ausschließlich zur Produktlinie Top Plus.
- Entschädigung je Versicherungsfall bis zu 30 % der Versicherungssumme
- Selbstbeteiligung 10 % der Schadenhöhe, mindestens 250 €, höchstens 1.500 €
- Nicht versichert: Verschleiß, Alterung, allmähliche Einwirkungen, Schäden bei der Bearbeitung einer Sache
- Ebenfalls außen vor: vorsätzlich herbeigeführte Schäden und bereits bekannte Mängel
- Kündbar mit einer Frist von drei Monaten
Nach dem Einschlag: Das solltest Du tun
Je besser Du den Schaden belegst, desto schneller geht die Regulierung.
- Geräte vom Netz trennen und nicht erneut einschalten
- Fotos vom Gerät und von weiteren Spuren des Blitzeinschlags am Haus machen
- Notiere Datum und Uhrzeit des Gewitters, Wetterdaten helfen bei der Einordnung
- Bei Verdacht auf Netzproblem: Störung beim Netzbetreiber melden und Bestätigung erbitten
- Schaden unverzüglich der Schleswiger melden, Kaufbelege und Rechnungen bereitlegen
- Defekte Geräte aufbewahren, bis der Schaden aufgenommen ist
So beugst Du vor
Der beste Schutz ist technisch. Ein Überspannungsschutz wirkt nur dann zuverlässig, wenn er gestaffelt installiert ist: im Zählerschrank, in der Unterverteilung und direkt am Gerät. Eine Steckdosenleiste mit Schutzfunktion allein reicht nicht aus. Denk auch an Antennen-, Netzwerk- und Telefonleitungen, denn über sie kommt die Spannungsspitze genauso ins Wohnzimmer. Die Installation gehört in die Hände einer Elektrofachkraft. Und wenn ein schweres Gewitter angekündigt ist: Netzstecker und Antennenkabel ziehen, das kostet nichts.
FAQ: Fernseher, Blitz und Versicherung
Fazit: Der richtige Vertrag für den Fernseher
Wer seinen Fernseher versichern möchte, braucht keine Spezialpolice: Die Hausratversicherung deckt Brand, Blitzschlag und Überspannung in allen Produktlinien ab und ersetzt zum Neuwert. Top und Top Plus gehen darüber hinaus, etwa bei Spannungsschwankungen im Netz und beim verdorbenen Kühlgut. Wer auch Missgeschicke absichern will, ergänzt in Top Plus den Baustein Unbenannte Gefahren. Und ein fachgerechter Überspannungsschutz ist in jedem Fall ein erster Schritt. Sprich uns gern an, wenn Du wissen möchtest, was in Deinem Vertrag steht.