Der blinde Fleck: Warum die Hausrat bei Glasbruch meist nicht zahlt
Die Hausratversicherung ist eine sogenannte benannte-Gefahren-Versicherung: Sie zahlt nur, wenn eine der versicherten Gefahren den Schaden verursacht hat – Feuer, Blitzschlag, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm oder Hagel.
Der klassische Glasbruch im Alltag passiert aber ganz anders: Der Putzlappen rutscht ab und das Ceranfeld bekommt einen Riss. Beim Spielen fliegt ein Ball gegen die Vitrine. Der Glastisch wird beim Umräumen angestoßen. Die Duschwand zerspringt durch thermische Spannung. In all diesen Fällen liegt keine versicherte Gefahr vor und die Hausratversicherung zahlt nicht.
Nur wenn das Glas durch Feuer, Einbruch, Sturm oder eine andere versicherte Gefahr zu Bruch geht, springt die Hausrat ein. Das ist die Lücke, die die Glasversicherung schließt.
Glasbruch – wann zahlt welche Versicherung?
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Hausrat- versicherung |
versicherung |
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| Ceranfeld zerkratzt beim Putzen → Bruch |
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| Glastisch beim Umräumen zerbrochen |
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| Vitrine durch Ball zerstört |
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| Spiegel fällt von der Wand |
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| Duschwand zerspringt (thermischer Bruch) |
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| Fenster durch Einbrecher zerschlagen |
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subsidiär |
| Glasschaden durch Wohnungsbrand |
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subsidiär |
* Die Hausratversicherung zahlt Schäden am Inventar. Gebäudeverglasung ist Sache der Gebäudeversicherung. Die Glasversicherung tritt bei diesen Gefahren zurück, wenn anderweitiger Versicherungsschutz besteht.
Was die Glasversicherung als Ergänzung leistet
Die Schleswiger Glasversicherung entschädigt für versicherte Sachen, die durch Bruch (Zerbrechen) zerstört oder beschädigt werden – und zwar gerade bei den Alltagsursachen, für die keine andere Versicherung aufkommt: Ungeschick, spielende Kinder, thermische Spannung oder einfach Pech.
In beiden Tarifen (Top und Top Plus) sind versichert: fertig eingesetzte oder montierte Glasscheiben und -platten, Spiegel (Stand-, Wand- und Schrankspiegel), Scheiben von Bildern, Schränken und Vitrinen, Platten aus Glaskeramik (Ceranfelder) sowie Verglasungen von Überdachungen.
Im Top-Plus-Tarif kommen hinzu: Scheiben von Wintergärten, Glasbausteine, Kunststoffscheiben, Lichtkuppeln, Kamin- und Ofenverglasung, Aquarien und Terrarien, Sicherheitsverglasungen, Scheiben von Sonnenkollektoren – und lose, aufliegende Glasplatten von Tischen und Schränken bis 1.000 Euro.
Zu den versicherten Kosten gehören Notverglasungen und Notverschalungen, Entsorgungskosten und im Top Plus zusätzlich Kran- und Gerüstkosten (bis 1.500 Euro), die Erneuerung von Anstrichen und Folien (bis 1.500 Euro) und Schäden an Umrahmungen und Alarmeinrichtungen (bis 1.000 Euro).
Für wen lohnt sich das Doppel aus Hausrat und Glas?
Familien mit Kindern: Wo getobt wird, geht Glas zu Bruch – und zwar selten durch „versicherte Gefahren“, sondern durch Bälle, Spielzeug und Übermut.
Haushalte mit Ceranfeld: Der Sprung im Glaskeramik-Kochfeld ist einer der häufigsten Glasschäden überhaupt – und mit 400 bis 900 Euro Austauschkosten teuer. In der Glasversicherung ist die Glaskeramikplatte in beiden Tarifen versichert.
Wohnungen mit viel Mobiliarverglasung: Große Wandspiegel, Vitrinen, Glastische, verglaste Bilder – wer hochwertige Glasflächen im Inventar hat, sichert mit der Glasversicherung genau das ab, was die Hausrat auslässt.
Mieter: Für Glasbruch an der Mietwohnung (Fenster, Türverglasung) haftet in der Regel der Mieter. Die Glasversicherung übernimmt – ganz ohne Haftungsdiskussion mit dem Vermieter.
Wintergarten-Besitzer: Die großflächige Verglasung eines Wintergartens ist ein Vermögenswert für sich. Im Top-Plus-Tarif ist sie mitversichert.
So kombinierst Du richtig
Die Schleswiger Glasversicherung lässt sich als Ergänzung zur Hausratversicherung abschließen – die Kombination folgt dabei den Produktlinien: Zur Hausrat in Basis oder Top passt die Glasversicherung Top. Für die Hausrat Top Plus ist die Glasversicherung Top Plus passend.
Die Rollenverteilung ist klar: Die Hausratversicherung schützt das gesamte Inventar gegen die großen Gefahren (Feuer, Einbruch, Wasser, Sturm). Die Glasversicherung übernimmt den Alltagsglasbruch, den die Hausrat nicht abdeckt. Zusammen entsteht ein lückenloser Schutz – ohne Doppelversicherung, denn bei Gefahren wie Sturm oder Einbruch tritt die Glasversicherung zurück, wenn anderweitiger Schutz besteht.
FAQ: Hausrat und Glasversicherung
Fazit: Zwei Policen, ein lückenloser Schutz
Hausrat- und Glasversicherung sind kein Entweder-oder, sondern ein eingespieltes Team. Die Hausrat stemmt die großen Gefahren, die Glasversicherung den alltäglichen Glasbruch, vom Ceranfeld bis zur Duschwand. Gerade für Familien und Haushalte mit viel Glas ist die Kombination eine kleine Prämie mit großer Wirkung.