Grundsatz: Garten gehört zum Versicherungsort
Gute Nachricht vorweg: Der Versicherungsort der Hausratversicherung umfasst nicht nur die Wohnung selbst, sondern auch Balkone, Loggien, unmittelbar an das Gebäude anschließende Terrassen sowie privat genutzte Räume in Nebengebäuden und Garagen auf dem Grundstück.
Das bedeutet: Gegenstände, die sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden und der privaten Nutzung dienen, sind grundsätzlich Teil des versicherten Hausrats. Die Frage ist allerdings nicht nur, ob etwas versichert ist, sondern auch in welchem Tarif und bis zu welcher Höhe.
Was genau ist versichert?
Gartenmöbel und Gartengeräte: Tische, Stühle, Liegen, Sonnenschirme, Auflagen, aber auch Rasenmäher, Rasenmähroboter, Aufsitzrasenmäher, Heckenscheren und andere Arbeitsgeräte. In den Schleswiger-Tarifen Top und Top Plus sind Gartenmöbel, Gartenroboter und Arbeitsgeräte auf dem Grundstück explizit bis zur Versicherungssumme mitversichert. Im Basis-Tarif besteht dieser Schutz nicht.
Grills: Ob Gasgrill, Holzkohlegrill, Elektrogrill oder Smoker – Grills auf dem Versicherungsgrundstück sind in den Tarifen Top und Top Plus bis zur Versicherungssumme versichert. Das umfasst Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser und Einbruchdiebstahl. Im Basis-Tarif sind Grills nicht separat aufgeführt.
Sport- und Spielgeräte: Trampoline, Tischtennisplatten, Basketballkörbe, Fußballtore und andere Spielgeräte im Garten gehören ebenfalls zum Hausrat. Die Entschädigungsgrenzen liegen bei bis zu 3 % der Versicherungssumme (Top) bzw. 5 % der Versicherungssumme (Top Plus). Bei einer Versicherungssumme von 60.000 Euro sind das 1.800 bis 3.000 Euro – das reicht für ein gutes Trampolin, kann aber bei mehreren Spielgeräten knapp werden.
Rasenmäher bei Sturm und Hagel: Eine Besonderheit in den Schleswiger-Bedingungen: Rasenmäher, Aufsitzrasenmäher und Rasenmähroboter sind auch bei Sturm- und Hagelschäden auf dem Grundstück mitversichert. Das ist nicht selbstverständlich, da die Sturm-/Hageldeckung in der Hausrat normalerweise nur innerhalb von Gebäuden gilt.
Markisen: Ebenfalls versichert, mit Entschädigungsgrenzen von bis zu 3 % (Top) bzw. 5 % (Top Plus) der Versicherungssumme.
SSVBasis |
SSVTop |
SVVTop Plus |
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| Gartenmöbel, Gartenroboter, Arbeitsgeräte |
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(bis VSU) |
(bis VSU) |
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| Grills |
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(bis VSU) |
(bis VSU) |
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| Sport-/Spielgeräte (Trampoline etc.) |
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bis 3 % VSU |
bis 5 % VSU |
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| Rasenmäher bei Sturm/Hagel |
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| Markisen |
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bis 3 % VSU |
bis 5 % VSU |
Typische Schadenfälle im Garten
Sturm weht Gartenmöbel um: Der Herbststurm schleudert die Teakholz-Lounge gegen die Hauswand – Tisch und Stühle sind beschädigt. Versichert, sofern Windstärke 8 erreicht wird. Die Hausratversicherung zahlt die Reparatur oder den Neuwert.
Grill gerät in Brand: Der Gasgrill entzündet sich durch einen Defekt und beschädigt den angrenzenden Gartenschuppen samt Inhalt. Die Hausratversicherung übernimmt den Schaden am Grill und am Inhalt des Schuppens (sofern beides zum Hausrat gehört). Für Schäden am Schuppen selbst – also an der Gebäudesubstanz – ist die Wohngebäudeversicherung zuständig.
Trampolin fliegt weg: Ein Sturm erfasst das Gartentrampolin und schleudert es auf das Nachbargrundstück, wo es ein Auto beschädigt. Für Schäden an Deinem Trampolin: Hausratversicherung. Für Schäden, die das Trampolin beim Nachbarn verursacht: Deine private Haftpflichtversicherung. Deshalb ist es so wichtig, Gartengeräte und Spielgeräte bei Sturmwarnung zu sichern.
Einbruch in den Gartenschuppen: Werkzeug, Gartengeräte und der teure Rasenmähroboter werden aus dem verschlossenen Schuppen gestohlen. Die Hausratversicherung zahlt, wenn die Voraussetzungen für Einbruchdiebstahl erfüllt sind – also Aufbrechen, Einsteigen oder Eindringen mit falschem Schlüssel. Wichtig: Der Schuppen muss verschlossen gewesen sein.
Hagel beschädigt Gartenmöbel: Ein Hagelschauer zerstört die Polster und die Tischplatte der Gartenlounge. Hagel ist in der Gebäudeversicherung immer versichert – in der Hausrat allerdings nur innerhalb von Gebäuden, es sei denn, der Tarif schließt ausdrücklich Außenbereiche ein.
Was ist nicht versichert?
Pflanzen und Bäume: Bäume, Sträucher, Rasen, Blumenbeete und Hecken gehören nicht zum Hausrat, sondern sind Teil des Grundstücks. Die Hausratversicherung ersetzt keine umgestürzten Bäume oder zerstörte Beete. Für die Beseitigung umgestürzter Bäume kann die Wohngebäudeversicherung einspringen.
Schäden durch Tiere: Wenn Marder, Mäuse oder Vögel die Polster der Gartenmöbel beschädigen, ist das in der Regel kein versichertes Ereignis.
Verschleiß und Witterung: Normale Abnutzung durch Sonne, Regen und Frost ist kein Versicherungsfall. Die Versicherung greift nur bei plötzlichen, unvorhersehbaren Schäden.
Basis-Tarif: Viele der genannten Gegenstände – insbesondere Gartenmöbel, Grills und Spielgeräte – sind nur in höherwertigen Tarifen versichert. Im Basis-Tarif ist der Außenbereich oft gar nicht oder nur sehr eingeschränkt abgedeckt.
Lose befestigte Gegenstände: Sonnenschirme, Auflagen und andere leichte Gegenstände, die bei Sturm davonfliegen und Dritten Schaden zufügen, sind ein Haftpflichtthema. Sichere sie rechtzeitig, um Ärger zu vermeiden.
- Tarif prüfen: Gartenmöbel und Spielgeräte sind oft erst ab dem Top-Tarif versichert
- Sturmsicherung: Möbel, Sonnenschirme und Trampoline bei Sturmwarnung sichern oder einlagern
- Schuppen abschließen: Nur bei verschlossenem Schuppen greift der Einbruchdiebstahl-Schutz
- Kaufbelege aufbewahren: Für teure Gartenmöbel, Grills und Spielgeräte
- Entschädigungsgrenzen kennen: Sport- und Spielgeräte sind oft auf 3–5 % der Versicherungssumme gedeckelt
Fazit: Der Garten ist mitversichert – aber nicht in jedem Tarif
Wer einen gut ausgestatteten Garten hat, sollte beim Abschluss der Hausratversicherung genau hinschauen. Im Basis-Tarif sind Gartenmöbel, Grills und Spielgeräte häufig nicht mitversichert. In den höherwertigen Tarifen ist der Schutz dagegen umfassend – inklusive Sturm- und Hagelschäden an Rasenmähern und mit großzügigen Entschädigungsgrenzen für Sportgeräte. Ein Upgrade kann sich lohnen, wenn Dein Garteninventar einen vierstelligen Wert hat.