Camping boomt: Wohnmobil, Campervan oder Wohnwagen stehen für Freiheit und Flexibilität. Doch was viele nicht wissen – der Inhalt des rollenden Zuhauses ist über die normale Hausratversicherung nur sehr eingeschränkt geschützt. Wird nachts auf dem Stellplatz eingebrochen, gibt es oft ein böses Erwachen. Wir erklären, wo die Lücken liegen und wie Du sie schließt.
Das Problem: Die Hausratversicherung schützt Dein Wohnmobil kaum
Viele Camper gehen davon aus, dass ihr Hab und Gut im Wohnmobil über die Hausratversicherung abgesichert ist – schließlich gibt es ja die Außenversicherung für Reisen. Die Realität sieht anders aus.
Die Schleswiger Hausratversicherung deckt zwar den Diebstahl aus Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern und Dachboxen ab (je nach Tarif bis 1.000, 2.500 oder 5.000 Euro). Aber: Der Diebstahl aus Wohnwagen und Wohnmobilen ist jedoch ausgeschlossen. Beim Auto sind Wertsachen sowie technische und elektronische Geräte aller Art von dieser Deckung ausgenommen.
Beim Zelten und Camping auf offiziellen Campingplätzen bietet die Außenversicherung nur eingeschränkten Schutz: Für Sachen in unbeaufsichtigten Zelten gilt der Schutz nachweislich nicht zwischen 22 und 6 Uhr.
Die Lücken der normalen Hausratversicherung beim Camping
- Diebstahl aus Wohnmobilen und Wohnwagen: ausgeschlossen
- Diebstahl aus dem PKW: nur bis 1.000–5.000 € (je nach Tarif), ohne Elektronik und Wertsachen
- Zelte: kein Schutz zur Nachtzeit (22–6 Uhr) bei unbeaufsichtigten Zelten
Die Lösung: Der Gefahrenbaustein „Mobiles Wohnen"
Genau für diese Lücke hat die Schleswiger den Gefahrenbaustein Mobiles Wohnen entwickelt – einen Zusatzbaustein zur Hausratversicherung in der Produktlinie Top Plus. Er versichert den mitgeführten Inhalt von privat genutzten Wohnmobilen, Wohnwagen, Campingfahrzeugen (Camper, Campingbusse, ausgebaute Kastenwagen) und Personenkraftwagen – auch bei Miet- und Leihfahrzeugen.
Die Versicherungssumme beträgt 25.000 Euro je Versicherungsfall. Versichert ist das lose, nicht fest eingebaute Inventar: Reisegepäck, Kleidung, Campingausstattung, Campingmöbel, Grill und sonstige Gegenstände des persönlichen Bedarfs.
Für bestimmte Sachgruppen gelten Höchstentschädigungen innerhalb der Versicherungssumme: Elektronische Geräte (Handy, Laptop, Kamera), Fahrräder und Sportgeräte, Kanus und Surfbretter sowie der Inhalt von Dach- und Heckboxen sind bis 7.500 Euro versichert. Für Wertsachen und Bargeld gilt eine Grenze von 3.500 Euro.
Die versicherten Gefahren gehen weit über Diebstahl hinaus: Einbruchdiebstahl ins verschlossene Fahrzeug (inklusive Aufschneiden von Verdecken und Planen), Diebstahl des gesamten Fahrzeugs samt Inhalt, Vandalismus, Raub, Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Hagel, Elementarereignisse, das Fährrisiko auf europäischen Gewässern und sogar Unfallschäden am Inventar (bei polizeilich dokumentiertem Unfall).
Gefahrenbaustein Mobiles Wohnen – die Eckdaten
- Voraussetzung: Hausratversicherung im Tarif Top Plus
- Versicherungssumme: 25.000 € je Versicherungsfall
- Elektronik, Fahrräder, Sportgeräte: bis 7.500 €
- Wertsachen und Bargeld: bis 3.500 € (nur im verschlossenen Fahrzeuginnenraum)
- Geltungsbereich: weltweit, ohne zeitliche Begrenzung, rund um die Uhr
- Auch für Miet- und Leihfahrzeuge
- Winterlager-Deckung inklusive (verschlossene Garage oder umfriedetes Grundstück)
- Selbstbeteiligung: grundsätzlich keine – nur 250 € bei nächtlichen Diebstahlschäden (24–6 Uhr) außerhalb offizieller Camping-/Stellplätze
Wichtig zu wissen: Die Spielregeln des Bausteins
Damit der Schutz greift, gelten einige Obliegenheiten, die jeder Camper kennen sollte:
Fahrzeug immer verschließen. Bei jeder Fahrtunterbrechung und beim Abstellen muss das Fahrzeug ordnungsgemäß verschlossen sein. Sachen möglichst verdeckt verstauen.
Elektronik und Wertsachen gehören in den Innenraum. In Dachboxen, Heckboxen, Vorzelt oder Dachzelt sind elektronische Geräte, Wertsachen und Bargeld nicht versichert. Laptop und Kamera also niemals im Vorzelt lagern.
Fahrräder am Heckträger doppelt sichern. Außen am Fahrzeug befestigte Fahrräder müssen zusätzlich mit einem Sicherheits-Bügelschloss, Panzerkabelschloss oder gleichwertigen Schloss gesichert sein.
Nachts auf offizielle Plätze. Beim Freistehen außerhalb ausgewiesener Camping- und Stellplätze gilt bei nächtlichen Diebstahlschäden (24 bis 6 Uhr) eine Selbstbeteiligung von 250 Euro. Auf offiziellen Plätzen entfällt sie.
Im Schadenfall sofort zur Polizei. Diebstahl und Unfallschäden müssen unverzüglich polizeilich angezeigt werden – inklusive Stehlgutliste für Polizei und Versicherer.
Praktische Schutzmaßnahmen gegen Einbruch beim Camping
Versicherung ist die zweite Verteidigungslinie – die erste ist Prävention:
Zusatzschlösser nachrüsten: Aufbautür-Zusatzschlösser und Sicherungen für Fahrerhaustüren erschweren das Aufbrechen erheblich. Die Serienschlösser vieler Wohnmobile gelten als leicht überwindbar.
Wertsachen unsichtbar verstauen: Was von außen nicht sichtbar ist, weckt keine Begehrlichkeiten. Ein fest verschraubter Minitresor für Dokumente, Bargeld und Schmuck ist eine sinnvolle Investition.
Alarmanlage oder Bewegungsmelder: Nachrüstbare Alarmsysteme mit Innenraumüberwachung schrecken ab – oft reicht schon der Warnaufkleber.
Stellplatz mit Bedacht wählen: Belebte, beleuchtete Plätze mit anderen Campern sind sicherer als einsame Parkplätze. Auf offiziellen Campingplätzen ist zudem der Versicherungsschutz besser.
GPS-Tracker verstecken: Bei Diebstahl des gesamten Fahrzeugs erhöht ein versteckter Tracker die Chance, es wiederzufinden – und der Baustein Mobiles Wohnen deckt auch den Inhalt bei Totalentwendung.