In kaum einem Raum steht so viel Unterschiedliches wie in der Garage: das Auto, daneben zwei Fahrräder, die Werkzeugkiste, der Satz Winterreifen, der Rasenmäher und irgendwo die Kisten vom letzten Umzug. Wird eingebrochen, stellt sich schnell die Frage, wer wofür zahlt. Hier erfährst Du, was in der Garage über Hausrat- und Wohngebäudeversicherung abgesichert ist und wo die Grenzen liegen.
Gute Nachricht: Die Garage gehört zum Versicherungsort
Viele glauben, der Schutz der Hausratversicherung ende an der Wohnungstür. Das stimmt nicht: Zum Versicherungsort gehören auch privat genutzte Räume in Nebengebäuden einschließlich Garagen auf dem Grundstück der versicherten Wohnung, ebenso gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume wie der Fahrradkeller.
Die Schleswiger geht weiter: Auch Garagen außerhalb des Versicherungsgrundstücks sind einbezogen, wenn sie höchstens zwei Kilometer Luftlinie entfernt liegen oder dieselbe fünfstellige Postleitzahl haben – in allen drei Produktlinien bis zur Versicherungssumme. Die angemietete Garage zwei Straßen weiter ist damit abgedeckt.
Die Garage selbst, also das Bauwerk, ist Sache der Wohngebäudeversicherung. Dort gilt sie als Nebengebäude, solange sie privat genutzt wird und ihre Grundfläche 65 m² nicht übersteigt. Das ist in allen Produktlinien bis zur Versicherungssumme enthalten.
Was in der Garage zum Hausrat zählt – und was nicht
Entscheidend ist, was die Bedingungen als Hausrat definieren. Werkzeug, Gartengeräte, Rasenmäher und Umzugskisten gehören in den Tarifen Top und Top Plus dazu, das Auto generell nicht.
Infobox: Hausrat oder nicht? (Tarife beachten)
- Hausrat: Werkzeug, Arbeitsgeräte, Gartengeräte, Rasenmäher und Mähroboter, Kinderwagen, Umzugskisten, Haushaltsgeräte
- Hausrat: Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote samt Motoren sowie Surfgeräte, außerdem nicht versicherungspflichtige Go-Karts und Spielfahrzeuge
- Kein Hausrat: Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger, unabhängig von der Versicherungspflicht. Dafür ist die Kfz-Versicherung zuständig
- Kein Hausrat: Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen – mit einer wichtigen Ausnahme, siehe nächster Abschnitt
- Kein Hausrat: Gebäudebestandteile wie das Garagentor selbst, es sei denn, Du hast sie als Mieter auf eigene Kosten eingebaut
Die Ausnahme beim Kfz-Zubehör lohnt sich zu kennen. Winter- und Sommerreifen samt Felgen, Kindersitze, Dach-, Fahrrad- und Motorradgepäckboxen sowie Fahrradträger sind bei Einbruchdiebstahl und Brand mitversichert, in Top bis 5.000 € und in Top Plus bis 7.500 €. Voraussetzung: Die Teile sind nicht am Fahrzeug montiert, liegen also tatsächlich in der Garage.
Diebstahl aus der Garage: Darauf kommt es an
Die Hausratversicherung unterscheidet streng zwischen Einbruchdiebstahl und einfachem Diebstahl. Bricht jemand die verschlossene Garage auf, ist das ein Einbruch, und Dein Hausrat ist in allen Produktlinien versichert. Steht das Tor offen und jemand greift sich die Bohrmaschine, ist das einfacher Diebstahl – im Grundschutz nicht versichert.
Für diesen Fall hat die Schleswiger eine Liste bestimmter Sachen aufgenommen, die auf dem Versicherungsgrundstück auch beim einfachen Diebstahl ersetzt werden. Dazu zählen unter anderem Gartenmöbel, Gartenroboter, Arbeitsgeräte und nicht zulassungspflichtige Aufsitzrasenmäher, die der Gartenpflege und der Instandhaltung von Haus und Grundstück dienen, außerdem Grills, Gartenbeleuchtung, Waschmaschinen und Wäschetrockner. Das gilt in Top und Top Plus bis zur Versicherungssumme, in Basis nicht.
Die Garage in den Produktlinien
| Leistung | Basis | Top | Top Plus |
|---|---|---|---|
| Hausrat in Garagen auf dem Versicherungsgrundstück |
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| Hausrat in Garagen außerhalb des Grundstücks max. 2 km Luftlinie oder gleiche fünfstellige PLZ |
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| Garage als Nebengebäude bis 65 m² Wohngebäudeversicherung, private Nutzung |
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| Einfacher Diebstahl von Arbeitsgeräten, Gartenmöbeln, Grills und Co. auf dem Versicherungsgrundstück, abschließende Liste | – |
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| Einfacher Diebstahl von elektrischen Geräten und Bargeld auf dem Versicherungsgrundstück | – | – | bis 750 € Geräte zum Zeitwert |
| Fahrraddiebstahl inkl. Pedelecs bis 25 km/h, Schlosspflicht beachten | nicht vereinbar | bis 2.500 € | bis 10.000 € |
| Kfz-Zubehör bei Einbruchdiebstahl und Brand Reifen mit Felgen, Kindersitze, Dachboxen, Fahrradträger – nicht montiert | – | bis 5.000 € | bis 7.500 € |
| Diebstahl aus Kraftfahrzeugen, Anhängern und Dachboxen Wohnwagen und Wohnmobile ausgeschlossen | bis 1.000 € | bis 2.500 € | bis 5.000 € |
Das Fahrrad in der Garage ist ein Fall für sich. Fahrraddiebstahl ist in Top bis 2.500 € und in Top Plus bis 10.000 € versichert, in Basis nicht vereinbar. Als Fahrräder gelten auch Pedelecs mit Tretunterstützung bis 25 km/h.
- Das Fahrrad immer mit einem verkehrsüblichen Schloss sichern, wenn es nicht genutzt wird. Das gilt ausdrücklich auch in Räumen, die von mehreren Personen genutzt werden, etwa der Sammelgarage
- Einer abgeschlossenen Diebstahlsicherung gleichgestellt sind die Befestigung am Fahrradträger mit allen verfügbaren Schlössern oder die Lagerung im verschlossenen Innen- oder Kofferraum eines Fahrzeugs
- Diebstahl unverzüglich bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle anzeigen
- Nachweisen, dass das Rad nicht innerhalb von drei Wochen seit der Anzeige wieder aufgetaucht ist
- Kaufbelege sowie Unterlagen zu Hersteller, Marke und Rahmennummer vorlegen
Benzin, Gasflaschen, Akkus: brennbare Stoffe in der Garage
Garagen sind beliebte Lager für Dinge, die brennen können: Reservekanister, Gaskartuschen, Farben und Lacke, dazu immer mehr Akkus von E-Bike, Werkzeug und Rasenmäher. Eine eigene Mengenregel enthalten die Bedingungen dafür nicht, wohl aber die Pflicht, eine Gefahrerhöhung anzuzeigen. Als solche gilt etwa, wenn sich ein Umstand ändert, nach dem im Antrag gefragt wurde, oder wenn im Gebäude ein Gewerbebetrieb aufgenommen wird. Wer die Garage zur Werkstatt mit Kundenverkehr umwidmet, sollte uns informieren.
Infobox: Sicher lagern in der Garage
- Kraftstoff nur in zugelassenen Kanistern und in haushaltsüblicher Menge aufbewahren, Landesrecht und Garagenverordnung beachten
- Gasflaschen möglichst nicht in der Garage lagern, keinesfalls neben Zündquellen
- Akkus auf nicht brennbarem Untergrund und nicht unbeaufsichtigt über Nacht laden
- Ölige Lappen nie zusammengeknüllt liegen lassen, sie können sich selbst entzünden
- Fluchtweg frei halten und einen Feuerlöscher griffbereit aufhängen
Dieser Überblick ersetzt keine Rechtsberatung. Was in Deiner Garage zulässig ist, regeln die Garagenverordnungen der Länder.
FAQ: Versicherungsschutz in der Garage
Ja. Privat genutzte Garagen auf dem Versicherungsgrundstück gehören zum Versicherungsort, und zwar in allen Produktlinien.
Ja, wenn sie höchstens zwei Kilometer Luftlinie entfernt liegt oder dieselbe fünfstellige Postleitzahl hat.
Das ist einfacher Diebstahl. Arbeitsgeräte zur Instandhaltung von Haus und Grundstück sind in Top und Top Plus mitversichert, in Basis nicht. Bei einem Einbruch in die verschlossene Garage zahlen alle Produktlinien.
Bei Einbruchdiebstahl und Brand ja, in Top bis 5.000 € und in Top Plus bis 7.500 €, sofern sie nicht am Fahrzeug montiert sind.
Nein. Kraftfahrzeuge und Anhänger gehören nicht zum Hausrat, dafür ist die Kfz-Versicherung zuständig.
Fazit: Mehr versichert als gedacht, mit klaren Grenzen
Die Garage ist kein versicherungsfreier Raum: Dein Hausrat ist dort geschützt, auch in einer angemieteten Garage in der Nähe, und das Bauwerk läuft über die Wohngebäudeversicherung. Die Grenzen verlaufen beim Auto, bei Kfz-Teilen und beim einfachen Diebstahl aus der offenen Garage. Wer Fahrräder, Werkzeug und Reifen dort lagert, fährt mit Top oder Top Plus deutlich besser.