Das Grundprinzip: Schutz vor dem Unvorhersehbaren
Die Bauleistungsversicherung deckt Sachschäden an den versicherten Bauleistungen, die durch ein unvorhergesehenes Ereignis entstehen. Das ist der Schlüsselbegriff: Unvorhergesehen bedeutet, dass weder der Bauherr noch die beteiligten Unternehmer den Schaden mit dem erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen können.
Versichert sind alle Lieferungen und Leistungen für das im Versicherungsschein bezeichnete Bauvorhaben – also alles, was zur Erstellung des Gebäudes beiträgt: Baumaterialien, Handwerkerleistungen, Installationen, Dachkonstruktionen, Sanitär, Elektrik.
Diese Schäden sind versichert
Brand, Blitzschlag und Explosion: Ein Feuer auf der Baustelle, ein Blitzeinschlag in den Rohbau oder eine Gasexplosion – all diese Schäden sind in der Schleswiger Bauleistungsversicherung bis zur vollen Versicherungssumme abgedeckt.
Sturm und Hagel: Eine der häufigsten Schadenursachen auf Baustellen, besonders in Norddeutschland. Wenn ein Herbststurm das halbfertige Dach abdeckt oder Hagelkörner frisch verputzte Fassaden beschädigen, zahlt die Versicherung.
Vandalismus: Verwüstung des Rohbaus am Wochenende, mutwillige Beschädigung von Installationen – Vandalismus ist als unvorhergesehenes Ereignis versichert. Im Top-Plus-Tarif sind zusätzlich Sabotage und Graffiti mit bis zu 15.000 Euro abgedeckt.
Planungs-, Konstruktions- und Materialfehler: Hier wird es für viele Bauherren besonders interessant. Wenn ein Planungsfehler des Architekten oder ein Materialfehler zu einem Schaden an anderen Bauleistungen führt, ist dieser Folgeschaden versichert. Im Top-Plus-Tarif gibt es zusätzlich eine erweiterte Entschädigung bei Schäden infolge von Mängeln – bis zu 10 % der Versicherungssumme.
Unbekannte Eigenschaften des Baugrunds: Der Boden ist weicher als erwartet, es treten unbekannte Hohlräume auf, das Grundwasser steht höher als prognostiziert – solche Überraschungen können massive Folgeschäden verursachen. In der Bauleistungsversicherung sind sie als unvorhergesehene Ereignisse grundsätzlich abgedeckt.
Höhere Gewalt: Alle Formen höherer Gewalt, die nicht unter die spezifischen Ausschlüsse fallen, sind versichert.
- Sturm reißt das halbfertige Dach ab
- Starkregen flutet die Baugrube (mit Elementar- oder Starkregen-Baustein)
- Vandalen zerstören Fenster und Sanitäranlagen im Rohbau
- Ein Konstruktionsfehler führt zu Rissen im Nachbargewerk
- Unbekannter Baugrund verursacht Setzungsschäden
- Blitzschlag beschädigt die Elektroinstallation
- Eingebaute Fenster werden gestohlen (Top Plus: bis 10.000 €)
Diese Schäden sind nicht versichert
Normale Witterungseinflüsse: Regen, Frost, Hitze, die für die Jahreszeit und den Standort üblich sind, gelten nicht als unvorhergesehen. Nur nicht normale Witterungseinflüsse – also Extremwetter, das statistisch in zehn Jahren nur einmal auftritt – sind versichert.
Der Mangel selbst: Die Versicherung zahlt die Folgeschäden eines Mangels, aber nicht die Beseitigung des Mangels selbst. Wenn ein fehlerhaftes Rohr platzt und die Wand durchfeuchtet, zahlt die Versicherung die Wandsanierung – aber nicht den Austausch des fehlerhaften Rohrs.
Krieg, innere Unruhen, Kernenergie: Standardausschlüsse, die in fast jeder Versicherung gelten. Im Top-Plus-Tarif sind innere Unruhen, Streik und Aussperrung allerdings mitversichert.
Vorsatz: Schäden, die der Bauherr oder beteiligte Unternehmer absichtlich herbeiführen, sind ausgeschlossen.
Schimmelpilze und Schwämme: Grundsätzlich ausgeschlossen – es sei denn, sie entstehen als Folge eines anderen versicherten Schadens.
Bewegliche Einrichtungsgegenstände: Möbel, Küchengeräte und sonstige Gegenstände, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden werden, sind nicht versichert. Ebenso nicht: Baugeräte, Werkzeuge, Gerüste, Fahrzeuge.
Abhandenkommen (Diebstahl): Grundsätzlich nicht versichert – mit einer wichtigen Ausnahme: Im Top-Plus-Tarif ist der Diebstahl von fest mit dem Bauwerk verbundenen Bestandteilen bis 10.000 Euro mitversichert (z. B. eingebaute Fenster, Sanitäranlagen, Kupferleitungen).
Die wichtigsten Ausschlüsse
- Normale Witterungseinflüsse (Regen, Frost – sofern ortsüblich)
- Der Mangel selbst (nur die Folgeschäden sind versichert)
- Vorsatz und nicht beanstandete Baustoffe
- Schimmelpilze und Schwämme (außer als Folge eines versicherten Schadens)
- Bewegliche Einrichtungsgegenstände, Baugeräte, Werkzeuge, Fahrzeuge
- Diebstahl von losem Material (nur fest verbaute Teile in Top Plus)
- Regen durch offene Fenster (es sei denn, sturmbedingt)
Grobe Fahrlässigkeit: Wann die Versicherung trotzdem zahlt
Ein Thema, das viele Bauherren beschäftigt: Was passiert, wenn ein Fehler auf der Baustelle grob fahrlässig war? Zum Beispiel: Ein Handwerker vergisst, das Dach vor einem angekündigten Sturm provisorisch abzudecken.
Grundsätzlich darf die Versicherung bei grober Fahrlässigkeit die Leistung kürzen. Die Schleswiger verzichtet jedoch auf diesen Einwand: Im Top-Tarif bis zu 2,5 % der Versicherungssumme, im Top-Plus-Tarif sogar bis zur vollen Versicherungssumme. Das ist ein erheblicher Schutz, denn auf einer Baustelle passieren Fehler – und die sollten nicht gleich den gesamten Versicherungsschutz kosten.