Ein Griff in die Tasche, ein Schreckmoment: Das Portemonnaie ist weg – und mit ihm Personalausweis, Führerschein, EC- und Kreditkarte. Jetzt zählt jede Minute, denn gestohlene Karten und Dokumente können missbraucht werden. Wir zeigen die richtige Reihenfolge: erst sperren, dann anzeigen, dann neu beantragen – und klären, was die Versicherung übernimmt.
Schritt 1: Karten sperren – sofort!
Noch bevor Du zur Polizei gehst: Karten sperren. Der zentrale Sperr-Notruf 116 116 ist rund um die Uhr erreichbar (aus dem Ausland: +49 116 116) und sperrt EC-/Girokarten und die meisten Kreditkarten. Alternativ direkt bei Deiner Bank oder über deren App – viele Banking-Apps haben eine Sofort-Sperrfunktion.
Wichtig zu wissen: Bis zur Sperrung haftest Du für missbräuchliche Abbuchungen in der Regel nur bis 50 Euro – es sei denn, Du hast grob fahrlässig gehandelt (etwa die PIN im Portemonnaie notiert – das kann die Haftung deutlich erhöhen). Nach der Sperrmeldung haftet die Bank.
Schritt 2: KUNO-Sperrung gegen Lastschrift-Missbrauch
Die 116 116 sperrt die Karte für PIN-Zahlungen – nicht aber für das (seltener gewordene) Lastschriftverfahren per Unterschrift. Dafür gibt es die KUNO-Sperrung, die Du direkt bei der Polizeianzeige veranlassen kannst. Sie meldet die Karte an den Einzelhandel und blockiert Lastschriftzahlungen.
Schritt 3: Anzeige bei der Polizei
Erstatte Anzeige – persönlich oder über die Online-Wache. Die Anzeige ist wichtig für die KUNO-Sperrung, für die Versicherung, als Nachweis gegenüber der Bank bei Missbrauch und um Dich zu schützen, falls jemand mit Deinem Ausweis Verträge abschließt oder Straftaten begeht (Stichwort Identitätsdiebstahl).
Schritt 4: Dokumente neu beantragen
Personalausweis: Beim Bürgeramt Deines Wohnorts kannst Du diesen beantragen. Hierfür erforderlich sind ein biometrisches Passfoto, ggf. ein weiteres Ausweisdokument (Reisepass) oder die Geburtsurkunde sowie die Verlustanzeige. Der neue Ausweis kostet 37 Euro (ab 24 Jahren) und dauert einige Wochen; für die Übergangszeit gibt es einen vorläufigen Ausweis. Nicht vergessen: Falls die Online-Ausweisfunktion aktiviert war, ist sie über die Hotline 116 116 ebenfalls sperrbar.
Führerschein: Der Ersatzführerschein wird bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt – mit Passfoto, Ausweis und Verlustanzeige. Kostenpunkt: rund 40 bis 45 Euro. Wichtig: Ohne Führerschein fahren ist eine Ordnungswidrigkeit (Verwarnungsgeld) – die Fahrerlaubnis selbst bleibt aber bestehen, nur das Dokument fehlt.
Krankenkassenkarte und Kundenkarten: Bei den jeweiligen Anbietern melden und ersetzen lassen – meist unkompliziert und kostenlos.
- Sofort: Karten sperren – Sperr-Notruf 116 116 (auch für Online-Ausweisfunktion)
- Danach: Polizeianzeige + KUNO-Sperrung veranlassen
- Kontobewegungen prüfen – unberechtigte Abbuchungen der Bank melden
- Personalausweis: neu beantragen (Bürgeramt, 37 €)
- Führerschein: neu beantragen (Fahrerlaubnisbehörde, ca. 40–45 €)
- Weitere Karten (Krankenkasse, Kundenkarten) ersetzen lassen
Zahlt die Versicherung – und wenn ja, was?
Jetzt die Versicherungsfrage – und hier kommt es entscheidend auf die Tatform an:
Bei einfachem Taschendiebstahl (das Portemonnaie wird unbemerkt entwendet) besteht über die Hausratversicherung in der Regel kein Schutz – einfacher Diebstahl ist keine versicherte Gefahr. Die Wiederbeschaffungskosten für Dokumente trägst Du selbst.
Bei Raub sieht es anders aus: Wird Dir das Portemonnaie mit Gewalt entrissen, unter Drohung abgenommen oder ausgenutzt, dass Du nach einem Unfall oder einer Ohnmacht wehrlos warst, greift die Hausratversicherung – über die Außenversicherung auch unterwegs. Dann sind auch Bargeld (bis zu den Wertsachengrenzen) und die Wiederbeschaffung versicherter Sachen gedeckt.
Bei Einbruchdiebstahl (das Portemonnaie wird aus der aufgebrochenen Wohnung gestohlen) leistet die Hausratversicherung ebenfalls – und die Schleswiger bietet hier eine besonders relevante Zusatzleistung: den Scheck- und Kreditkartenmissbrauch nach einem Einbruch. Heben die Täter mit den gestohlenen Karten Geld ab oder kaufen ein, ersetzt die Schleswiger den Schaden im Tarif Top bis 3.500 Euro, im Top Plus bis 7.500 Euro.
Trickdiebstahl in der Wohnung – der falsche Handwerker, der das Portemonnaie mitgehen lässt – ist bei der Schleswiger ab Tarif Top mitversichert (bis 5.000 Euro, Top Plus bis 10.000 Euro); Senioren ab 60 sind im Top Plus sogar außerhalb der Wohnung geschützt.
Gestohlene Dokumente und Karten – was zahlt die Hausratversicherung?
| Tatform | Versichert? |
|---|---|
| Einfacher Taschendiebstahl |
|
| Raub Gewalt, Drohung oder Wehrlosigkeit |
|
| Einbruchdiebstahl in der Wohnung |
|
| Kartenmissbrauch nach Einbruch |
Top Plus: bis 7.500 € |
| Trickdiebstahl in der Wohnung |
Top Plus: bis 10.000 € |
| Trickdiebstahl Senioren 60+ außerhalb |
|
Identitätsdiebstahl: Das unterschätzte Folgerisiko
Ein gestohlener Personalausweis ist mehr als ein Ärgernis um die Ersatzbeschaffung. Kriminelle können damit Fake-Shops betreiben, Verträge abschließen, Konten eröffnen oder vieles mehr. Deshalb: Anzeige erstatten (dokumentiert den Diebstahlzeitpunkt), Online-Ausweisfunktion sperren, in den Folgemonaten Post und Kontoauszüge aufmerksam prüfen und bei Auffälligkeiten (Mahnungen für nie bestellte Waren) sofort widersprechen und auf die Anzeige verweisen. Eine Selbstauskunft bei der Schufa kann zeigen, ob auf Deinen Namen etwas eröffnet wurde.
FAQ: Dokumente und Karten gestohlen
Beim einfachen Taschendiebstahl nein. Bei Raub, Einbruch- oder (je nach Tarif) Trickdiebstahl besteht Versicherungsschutz für die entwendeten Sachen – inklusive des Kartenmissbrauchs nach Einbruch (bis 3.500/7.500 Euro).
Fazit: Reihenfolge schlägt Panik
Gestohlene Karten und Ausweise sind ein Wettlauf gegen die Zeit – aber mit klarer Reihenfolge gut zu managen: sperren (116 116), anzeigen (plus KUNO), neu beantragen, Konto im Blick behalten. Ob die Versicherung einspringt, entscheidet die Tatform: Raub und Einbruch ja, einfacher Taschendiebstahl nein – und der Kartenmissbrauch nach Einbruch ist bei der Schleswiger gleich mitversichert.