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Makler-Mehrfachagenten Fragebogen
Bei juristischen Personen sind alle Geschäftsführer anzuführen
Informationen über das AVAD-Auskunftsverfahren
Das Dokument steht Ihnen alternativ auch HIER zum Download zur Verfügung.
Einwilligungserklärung zum AVAD-Verfahren
Ich willige ein, dass im Rahmen meiner geplanten Zusammenarbeit und der Beendigung der Zusammenarbeit meine personenbezogenen Daten zwischen der Schleswiger VVaG und der Auskunftsstelle über Versicherungs-/Bausparkassenaussendienst und Versicherungsmakler in Deutschland e.V. (AVAD) nach dem umseitig beschriebenen Verfahren ausgetauscht werden zum Zweck der Prüfung meiner Zuverlässigkeit als Makler von Versicherungsverträgen. Dazu gehört auch, dass das o.g. Unternehmen unter Übermittlung meiner oben eingetragenen Daten die bei der AVAD ggf. über mich gespeicherten Daten erhebt (abfragt), verarbeitet und nutzt im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes. Insbesondere willige ich ein, dass nach der Beendigung der Zusammenarbeit eine Auskunft nach dem unten abgedruckten Muster an die AVAD erteilt wird und dort verarbeitet werden kann. Die AVAD ist berechtigt, die Daten an die am Auskunftsverfahren teilnehmenden Unternehmen zu übermitteln, soweit diesen eine Einwilligungserklärung vorliegt oder eine andere Rechtsgrundlage dies gestattet.
Hinweis
Die von mir gemachten Angaben sind vollständig und entsprechen der Wahrheit. Ich versichere, dass keine Strafverfahren oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (Vergleich, Konkurs, Abgabe der eidesstattlichen Versicherung über die Vermögensverhältnisse, Pfändung) gegen mich anhängig ist. Ich bin damit einverstanden, dass meine Personaldaten an die Auskunftsteile über den Versicherungsaußendienst (AVAD) weitergegeben werden. Diese Einwilligung gilt auch für das weitere AVAD-Verfahren, wie es sich aus dem Informationsblatt für das AVAD-Auskunftsverfahren ergibt. Ferner willige ich ein, dass der Schleswiger Versicherungsverein a. G. eine allgemeine Wirtschaftsauskunft über mich einholt. Der Schleswiger Versicherungsverein a. G. speichert die zur Sachbearbeitung notwendigen Daten und darf sich hierbei externer Dienstleister bedienen.