Fahrradversicherung
Unsere Fahrradversicherung bietet Ihnen
Absicherung bei Beschädigung und Diebstahl
Schützen Sie auch fest verbundenes Zubehör
Schützen Sie sich auch vor Kosten bei einer Panne
Wir bieten Ihnen folgende Produkte
- SVVaG TOP
- SVVaG TOP PLUS
- Kostenpaket „Notfall“
Den Tarifvergleich als PDF zum speichern und ausdrucken finden Sie HIER
Hier finden Sie die allgemeinen Bedingungen zur Fahradversicherung und das Informationsblatt zur Fahrradversicherung.
Weitere Kundeninformationen finden Sie hier:
Fragen und Antworten zur Fahrradversicherung
Haben Sie weitere Fragen?
Zögern Sie nicht und rufen Sie uns an, oder schreiben Sie uns. Wir beraten sie gerne!
Hier beantworten wir die häufigsten Fragen zur Fahrradversicherung
Was bedeutet die Fahrradversicherung des Schleswiger Versicherungsverein a.G.?
Mit unserer Fahrradversicherung können Sie E-Bikes und hochwertige Fahrräder versichern. Das gilt auch für Fahrradzubehör und -gepäck. Ähnlich wie eine Kfz-Vollkasko bietet das Produkt Rundumschutz gegen die finanziellen Folgen von Schäden.
Ist mein Fahrrad nicht über die Hausratversicherung abgesichert?
Über die Hausratversicherung ist Ihr Fahrrad insbesondere gegen Einbruchdiebstahl versichert. Das heißt, das Rad wird aus abgeschlossenen Räumen, wie einem Keller oder einer Garage gestohlen. Möchte man, dass auch der sog. „einfache Diebstahl“ versichert ist, ist in der Regel ein zusätzlicher Abschluss einer „Fahrrad-Klausel“ möglich. Einfacher Diebstahl liegt vor, wenn das Fahrrad außerhalb von abgeschlossenen Räumen, also auf der offenen Straße entwendet wird. In der Regel bietet die Hausratversicherung jedoch keinen Kasko-Versicherungsschutz. So sind Schäden am Fahrrad, die beispielsweise aus Unfallschäden, Schäden durch Bedienungsfehler oder unsachgemäße Handhabung resultieren, nicht mitversichert.
Was kostet eine Fahrradversicherung?
Die Höhe des zu zahlenden Versicherungsbeitrages unserer Fahrradversicherung richtet sich nach dem Neuwert Ihres Fahrrads.
Wie hoch ist mein Fahrrad versichert?
Bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Diese sollte dem Neuwert Ihres Fahrrads entsprechen. Bei gebrauchten Fahrrädern entspricht die Versicherungssumme dem Kaufpreis zum Zeitpunkt des Erwerbs. Den Fahrradneuwert selbst müssen Sie durch einen Anschaffungskostenbeleg spätestens im Schadenfall nachweisen können.
Ist auch mein Fahrradzubehör- und gepäck versichert?
Ja, fest mit dem Fahrrad verbundene Teile, sowie loses Zubehör und Fahrradgepäck sind mitversichert. Weitere Informationen finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen Fahrradversicherung Punkt A 1.4 (Bedingungen zur Fahrradversicherung, Stand 04-2024).
Ist mein Akku mitversichert?
Ja, Ihr Akku ist selbstverständlich mitversichert. Zusätzlich ist zudem ein übermäßig starker Leistungsabfall der Ladekapazität des Akkus versichert. Weitere Informationen finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen Fahrradversicherung Punkt B 1.19.2 (Bedingungen zur Fahrradversicherung, Stand 04-2024).
Was für ein Fahrradschloss benötige ich?
Ihr Fahrrad ist zum Schutz gegen Diebstahl mit einem verkehrsüblichen Schloss zu sichern, sofern es nicht genutzt wird. Dies gilt auch bei kurzfristiger Unterbrechung, wie bei Einkäufen oder Pausen.
Kann ich das Fahrrad während der Vertragslaufzeit wechseln?
Nein, die Versicherung ist an Ihr Rad gebunden. Es ist aber problemlos möglich, für ein neues Gefährt einen Vertrag abzuschließen. Wir stornieren dann den alten Vertrag und erstatten den unverbrauchten Beitrag.
Ich habe mein versichertes Fahrrad verkauft. Bleibt der Versicherungsschutz erhalten?
Nein, der Vertrag erlischt mit dem Verkauf. Wir stornieren den Vertrag und erstatten den unverbrauchten Beitrag.
Kann ich ein bereits beschädigtes Fahrrad versichern?
Nein, das ist nicht möglich.
Sind Fahrräder von Familienmitgliedern versichert?
Ja, bis 500,- Euro pro Fahrrad. In der Produktlinie „Top“ gilt eine Höchstentschädigung pro Haushalt von 1.000,- Euro; in der Produktlinie „Top Plus“ hingegen pro Haushalt von 1.500,- Euro. Weitere Informationen finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen Fahrradversicherung Punkt A 1.7 (Bedingungen zur Fahrradversicherung, Stand 04-2024).
Welche Unterlagen werden bei Antragsstellung benötigt?
Für den Fall der Fälle benötigen wir die Händlerrechnung mit Angabe der Rahmennummer. Sofern das Fahrrad privat erworben wurde, wird zusätzlich der Privatkaufvertrag benötigt. Bitte bewahren Sie die Unterlagen daher entsprechend auf.
Bei gebrauchten Fahrrädern benötigen wir einen aktuellen, durch eine anerkannte Fachwerkstatt ausgestellten Inspektionsnachweis (nicht älter als vier Wochen), der Ihnen die Fahrtüchtigkeit und Verkehrssicherheit Ihres Fahrrads sowie die Funktionalität Ihres Fahrrad-Akkus bescheinigt.
Hier beantworten wir die häufigsten Fragen zur Fahrradversicherung
Wir können keinen Versicherungsschutz für Fahrräder bieten, für die keine Original-Händlerrechnung vorliegt. Eine Zweitschrift der Rechnung ist jedoch ausreichend.
Wie alt darf mein Fahrrad maximal sein?
Das Fahrrad darf bei Antragsstellung maximal fünf Jahre alt sein. Sollte Ihre Tarifwahl auf den Top Tarif fallen, können Fahrräder nur dann versichert werden, wenn diese zum Antragszeitpunkt nicht älter als drei Jahre waren. Weitere Informationen finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen Fahrradversicherung Punkt A 1.6 (Bedingungen zur Fahrradversicherung, Stand 04-2024).
Kann ich auch ein geleastes Fahrrad/E-Bike versichern?
Ja, Sie können auch ein geleastes Fahrrad versichern. Da im Schadensfall insbesondere der Kaufbeleg mit den Angaben über den Hersteller, die Marke, den Typ und die Rahmennummer des versicherten Fahrrades/E-Bikes benötigt wird, sollten Sie sich eine Kopie des Kaufbelegs aushändigen lassen.
Sollten Sie ein geleastes Fahrrad nach Ablauf des Leasingvertrages übernehmen und versichern wollen, ist zudem ein durch eine anerkannte Fachwerkstatt ausgestellter Inspektionsnachweis erforderlich, der Ihnen die Fahrtüchtigkeit und Verkehrssicherheit Ihres Fahrrads, sowie die Funktionalität Ihres Fahrrad-Akkus bescheinigt. Bitte beachten Sie das maximale Fahrradalter bei Antragstellung. (Siehe auch: Wie alt darf mein Fahrrad maximal sein?)
Darf ich an Radsportveranstaltungen und Wettbewerben mit meinem Fahrrad teilnehmen?
Ja, nicht gewerbliche Teilnahmen an Radsportveranstaltungen und Wettbewerben sind im Tarif Top Plus mitversichert. Weitere Informationen finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen Fahrradversicherung Punkt E 1.1.7 (Bedingungen zur Fahrradversicherung, Stand 04-2024).
Welchen Wert erhalte ich im Schadenfall?
Im Schadenfall leisten wir bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Kommt Ihr Fahrrad abhanden oder wird es zerstört, zahlen wir den Neuwert. Bei Beschädigung erstatten wir die Reparaturkosten, maximal bis zum Neuwert.
Was muss ich im Schadenfall tun?
Setzen Sie uns über einen Schaden an Ihrem Fahrrad bitte unverzüglich in Kenntnis. Nur dann können wir Sie über den Umfang des Vertrages und die weitere Vorgehensweise informieren. Nutzen Sie hierfür bitte das Formular Fahrradschadenmeldung (Schadenanzeige), schreiben Sie uns eine E-Mail an schaden@schleswiger.de oder rufen Sie uns an (04665-9404-0). Fertigen Sie bitte aussagekräftige Bilder des beschädigten Fahrrads an. Bei Beschädigungen sind Aufnahmen des gesamten Fahrrads, sowie Detailaufnahmen der Beschädigungen hilfreich. Dies dient zur besseren Übersichtlichkeit und schnelleren Bearbeitung Ihres Schadenfalls.
Holen Sie vor einer Reparatur einen Kostenveranschlag ein. Wenden Sie sich hierzu an einen örtlichen Fachbetrieb oder an den Hersteller zur Erstellung eines detaillierten Kostenvoranschlages bezüglich der zu erwartenden Reparaturkosten Ihres Fahrrads. Bitte warten Sie mit der Auftragserteilung, bis wir Ihnen die Freigabe erteilen. Ferner benötigen wir eine Kopie der Anschaffungsrechnung oder eines anderen Kaufbeleges sowie bei gebraucht angeschafften Fahrradädern den mit Antragsstellung erforderlichen Inspektionsnachweis.
Wie verhalte ich mich nach einem Diebstahl?
Erstatten Sie unverzüglich eine Anzeige bei der Polizei und melden Sie im Anschluss den Diebstahl bei uns. Nutzen Sie hierfür bitte das Formular Fahrraddiebstahlmeldung (Schadenanzeige), schreiben Sie uns eine E-Mail an schaden@schleswiger.de oder rufen Sie uns an (04665-9404-0). Bitte beachten: Wir benötigen von Ihnen eine Kopie der polizeilichen Meldung und das Aktenzeichen. Ferner benötigen wir eine Kopie der Anschaffungsrechnung oder eines anderen Kaufbeleges.
Hier beantworten wir die häufigsten Fragen zum Kostenpaket „Notfall“
Was soll ich tun, wenn ich eine Abschlepphilfe benötige?
Bitte wählen Sie immer die kostengünstigste Lösung. Auch ein Rücktransport durch Freunde oder Bekannte ist möglich. Es gelten die Entschädigungsgrenzen je vereinbarter Produktlinie. (Leistungsübersicht)
Wie verhalte ich mich nach einer Panne?
Wenden Sie sich an die nächstgelegene Fahrradreparaturwerkstatt mit Pannenhilfsdienst. Sollte Ihr Fahrrad nicht mehr fahrtüchtig sein, nutzen Sie für die Heimfahrt nach Möglichkeit öffentliche Verkehrsmittel.
Melden Sie uns den Schadenfall bequem online (Schadenanzeige), oder telefonisch während unserer Öffnungszeiten unter 04665-9404-0.
Bekomme ich ein Ersatzrad gestellt?
Ist eine umgehende Reparatur nicht möglich, übernehmen wir die Kosten für ein Ersatzfahrrad. Hierbei gelten die Entschädigungsgrenzen gemäß dem Notfallpaket. (Leistungsübersicht)
Mein Fahrrad kann erst am nächsten Tag repariert werden. Bekomme ich die Übernachtung bezahlt?
Müssen Sie aufgrund einer Panne vor Ort übernachten, übernehmen wir die Übernachtungskosten. Hierbei gelten die Entschädigungsgrenzen je vereinbarter Produktlinie. (Leistungsübersicht)
SVVaG Top | SVVaG Top Plus | |
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Bedienfehler oder unsachgemäße Handhabung | ✅ | ✅ |
Brand, Blitzschlag, Explosion | ✅ | ✅ |
Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub | ✅ | ✅ |
Diebstahl aus Kraftfahrzeugen | ✅ | ✅ |
Diebstahl von einem gesicherten Fahrradträger | ✅ | ✅ |
Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion, Überspannung) | ✅ | ✅ |
Fall- und Sturzschäden | ✅ | ✅ |
Feuchtigkeitsschäden am Akku sowie an Motor- und Steuerungsgeräten | ✅ | ✅ |
Kabelbruch am versicherten Fahrrad und am Ladegerät | ✅ | ✅ |
Konstruktions-, Produktions- oder Materialfehler | ✅ | ✅ |
Mut- und böswilliger Beschädigung oder Zerstörung durch unbekannte Dritte | ✅ | ✅ |
Plünderung | ✅ | ✅ |
Raub außerhalb der Wohnung | ✅ | ✅ |
Schäden durch Tiere an der versicherten Sache | ✅ | ✅ |
Schäden durch Unfall eines Transportmittels | ✅ | ✅ |
Sturm, Hagel | ✅ | ✅ |
Trickdiebstahl und Unterschlagung | ✅ | ✅ |
Überschwemmung, Lawinen oder Erdrutsch | ✅ | ✅ |
Unfallschäden | ✅ | ✅ |
Verschleiß (Akku) | ab 50% Leistungsverlust | ✅ |
Verschleiß (Fahrradbestandteile) | 3 Monate Wartezeit, max. 3 Jahre | ohne Wartezeit, max. 5 Jahre |
Versicherungssumme und Selbstbeteiligung | ||
Höchstversicherungssumme (Kaufpreis) | bis 10.000,- € | bis 15.000,- € |
Neuwertentschädigung | ✅ | ✅ |
Selbstbeteiligung je Versicherungsfall | keine | keine |
Vorsorge | keine | 10% |
Versicherte Sachen | ||
Fahrrad und E-Bikes, ohne und mit elektrischer Tretunterstützung | ✅ | ✅ |
Fahrrad und E-Bikes aus Carbon | ✅ | ✅ |
„Neue gebrauchte“ Fahrräder / E-Bikes | ✅ Fahrradalter max. 3 Jahre nach erstmaliger Anschaffung |
✅ Fahrradalter max. 5 Jahre nach erstmaliger Anschaffung |
Familienfahrräder bei Brand, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Transportmittelunfall | bis 500 EUR pro Familienfahrrad | bis 1.500 EUR pro Familienfahrrad |
Fahrrad-Zubehör / -Teile (feste Teile) | bis 500 EUR je Teil, max. 1.000 EUR | bis 750 EUR je Teil, max. 2.000 EUR |
Fahrrad-Zubehör / -Teile (lose Teile) | bis 250 EUR je Teil, max. 500 EUR | bis 250 EUR je Teil, max. 750 EUR |
Fahrrad-Zubehör / -Teile (feste / lose Teile) bei Brand, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Unfall | ✅ | ✅ |
Versicherte Nutzung | ||
Downhill-Fahrten | ✅ | ✅ |
Fahrten in Sport- und Bikeparks | ✅ | ✅ |
Nebengewerbliche Nutzung | ❌ | bis 20.000 EUR Jahresumsatz |
Private Nutzung einschließlich Dienstfahrten | ✅ | ✅ |
Privatverleih / gelegentlich | ✅ | ✅ |
Radsportveranstaltungen und Wettbewerbe inkl. Trainings- und Übungsfahrten (nicht gewerblich) |
❌ | ✅ SB 25 % je Versicherungsfall |
Versicherte Kosten | ||
Reparaturkosten bei Beschädigung | ✅ | ✅ |
Zusatzleistung für Wertminderung ab 50 % Reparaturwert | 10 % der VSU, max. 300 EUR | 10 % der VSU max. 500 EUR |
Kein Altersabzug für Fahrräder bis 36 Monate | ✅ | ✅ |
Weitere Highlights | ||
Bedingungsupdates / Innovationsklausel | ✅ | ✅ |
Besitzstandsgarantie / Besserstellung Vorvertrag | ✅ | ✅ |
Dekontamination- und Entsorgungskosten | ❌ | bis 5.000 EUR |
Erweiterte Leistungsgarantie – keine Deckungsnachteile gegenüber Mitbewerbern | ❌ | ✅ |
Nachhaltigkeit bei Wiederbeschaffung | 5% vom Wiederbeschaffungswert | 10% vom Wiederbeschaffungswert |
Grob fahrlässig herbeigeführte Schäden | ✅ | ✅ |
Leistungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungen | ✅ | ✅ |
„Rund um die Uhr Schutz“ | ✅ | ✅ |
Sofort Schutz (Summen- und Konditionendifferenzdeckung) | ✅ | ✅ |
Verzicht auf Kündigungsfrist | ❌ | ✅ |
Weltweiter Versicherungsschutz ohne zeitliche Begrenzung | ✅ | ✅ |
Kostenpaket Notfall | ||
Kosten für Pannenhilfe | 75 EUR | 125 EUR |
Kosten für Abschlepphilfe | 150 EUR | 200 EUR |
Kosten für Bergung | 1.500 EUR | 2.000 EUR |
Kosten für Weiterfahrt oder Rückfahrt während einer Reise | 250 EUR | 250 EUR |
Kosten für Übernachtung (max. 3 Übernachtungen) | 110 EUR pro Nacht | 140 EUR pro Nacht |
Kosten für Fahrradrücktransport | 250 EUR | 400 EUR |
Kosten für Verschrottung | 350 EUR | 500 EUR |
Mietfahrrad / Ersatzfahrrad | bis 7 Tage, max. 35 EUR pro Tag | bis 7 Tage, max. 60 EUR pro Tag |