Umzug steht an: Was bei Deinen Versicherungen zu tun ist

Wohnen & Hausrat
12.10.2026

Inhaltsverzeichnis

Transporter mit Umzugskartons voll beladen.

Kartons im Flur, der Transporter ist für Samstag gebucht, die Schlüsselübergabe steht. Zwischen Nachsendeauftrag und Ummelden beim Amt geht eine Sache gern unter: die Versicherungen. Dabei sind es nur wenige Handgriffe, und sie entscheiden darüber, ob Dein Hausrat in der neuen Wohnung vollständig geschützt ist. Hier liest Du, was beim Umzug mit Deinem Versicherungsschutz passiert, was Du melden musst und welche Fristen gelten.

Beim Umzug zieht der Hausratschutz mit

Die gute Nachricht zuerst: Du musst keinen neuen Vertrag abschließen. Wechselst Du die Wohnung, geht der Versicherungsschutz Deiner Hausratversicherung auf die neue Wohnung über. Während des Wechsels sind beide Wohnungen versichert, denn in der Praxis steht gerne mal ein Teil Deiner Sachen noch im alten Zuhause, während der Rest schon im neuen steht.

Wie lange dieser doppelte Schutz gilt, hängt von Deiner Produktlinie ab: In Basis bis zu 2 Monate, in Top bis zu 3 Monate und in Top Plus bis zu 4 Monate nach Umzugsbeginn. Als Umzugsbeginn gilt der Zeitpunkt, zu dem erstmals versicherte Sachen dauerhaft in die neue Wohnung gebracht werden. Danach besteht der Schutz nur noch in der neuen Wohnung.

Neue Adresse melden: Das gehört in die Nachricht

Die Anzeige der neuen Wohnung ist eine Obliegenheit, also eine vertragliche Pflicht. Spätestens zu Beginn des Einzugs solltest Du Dich melden, und zwar mit der neuen Wohnfläche in Quadratmetern. Waren für die alte Wohnung besondere Sicherungen vereinbart, etwa eine Alarmanlage, teile uns bitte in Textform mit, ob es sie in der neuen Wohnung auch gibt.

Deine Umzugs-Checkliste für Versicherungen

Wichtig ist der Punkt mit der Wohnfläche. Ändert sich die Fläche oder der Wert Deines Hausrats und der Vertrag wird nicht angepasst, droht Unterversicherung – die Entschädigung wird dann anteilig gekürzt. Mit Umzugsbeginn gelten außerdem die Tarifbestimmungen, die am neuen Wohnort gültig sind.

Umzugsleistungen in den Produktlinien

Leistung Basis Top Top Plus
Versicherungsschutz in beiden Wohnungen ab Umzugsbeginn bis 2 Monate bis 3 Monate bis 4 Monate
Unterversicherungsverzicht beim Umzug in eine größere Wohnung ohne Anpassung der Versicherungssumme längstens 12 Monate
Nicht vereinbart nicht vereinbart
Vereinbart vereinbart
Vereinbart vereinbart
Transportmittelunfall beim Umzugsunternehmen oder im Mietwagen, subsidiär – bis 3 % der VSU
Versichert Versichert
Umzugskosten nach einem Schaden bei Totalschaden und dauerhafter Unbewohnbarkeit – bis 1 % der VSU
Versichert Versichert
Versehens-Klausel bei versehentlich unterlassener oder falscher Anzeige
Nicht vereinbart nicht vereinbart
Nicht vereinbart nicht vereinbart
Vereinbart vereinbart
Prämienreduzierung beim Umzug in ein Seniorenheim 25 % nach mindestens 3 Jahren Vertragsdauer
Nicht vereinbart nicht vereinbart
Vereinbart vereinbart
Vereinbart vereinbart
Beachte: „Versichert“ bedeutet Entschädigung bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Der Umzug beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem erstmals versicherte Sachen dauerhaft in die neue Wohnung gebracht werden.

Zwei Klauseln, die beim Umzug besonders helfen

Ziehst Du in eine größere Wohnung, greift in Top und Top Plus der Unterversicherungsverzicht beim Umzug in eine größere Wohnung: Eine mögliche Unterversicherung wird dann nicht abgezogen, auch wenn die Versicherungssumme noch nicht angepasst ist. Passt Du sie nicht an, endet dieser Schutz allerdings automatisch 12 Monate nach dem Umzug. Voraussetzung ist, dass für die bisherige Wohnung bereits ein Unterversicherungsverzicht vereinbart war.

Die zweite Klausel ist die Versehens-Klausel in Top Plus. Hast Du die Anzeige schlicht vergessen oder versehentlich falsch gemacht, bleibt der Versicherungsschutz bestehen, wenn Du nachweist, dass es ein Versehen war, und es nach dem Erkennen unverzüglich nachholst.

Und für den Transport selbst: Sind Deine Sachen in der Obhut eines Beförderungs- oder Umzugsunternehmens oder in einem Mietwagen, sind Beschädigungen durch einen Transportmittelunfall mitversichert, in Top bis 3 % der Versicherungssumme und in Top Plus bis zur Versicherungssumme. Zwei Einschränkungen gehören dazu: Sachen auf dem Autodach sind ausgenommen, und der Schutz ist subsidiär, andere Versicherungen gehen also vor.

Sonderfälle: Ausland, zweite Wohnung, Trennung

Nicht jeder Umzug ist ein einfacher Wechsel von A nach B. Liegt die neue Wohnung im Ausland, geht der Versicherungsschutz nicht auf sie über, und der Schutz in der bisherigen Wohnung erlischt spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn. Behältst Du die alte Wohnung zusätzlich und bewohnst sie weiter, entsteht ein Doppelwohnsitz: Dann geht der Schutz nicht über, beide Wohnungen sind für eine Übergangszeit von zwei Monaten versichert. Bei einer Trennung von Eheleuten oder Partnern einer Lebensgemeinschaft gelten beide Wohnungen für eine Übergangszeit als Versicherungsort. Melde Dich in diesen Fällen am besten früh bei uns, dann finden wir die passende Lösung.

Umzug ins Eigenheim oder Verkauf der Immobilie

Verkaufst Du ein versichertes Gebäude, tritt der Erwerber mit dem Eigentumsübergang in den Vertrag ein, bei Immobilien mit dem Datum des Grundbucheintrags. Die Veräußerung muss dem Versicherer unverzüglich in Textform angezeigt werden, durch die verkaufende oder die erwerbende Seite. Beide Seiten haben danach befristete Kündigungsrechte. Kaufst Du ein Haus, prüfe deshalb früh, ob der bestehende Vertrag zu Dir passt.

FAQ: Umzug und Versicherungen

Fazit: Eine Nachricht spart viel Ärger

Der Umzug ist versicherungstechnisch unkomplizierter, als viele denken: Der Hausratschutz zieht mit, und beide Wohnungen sind je nach Produktlinie bis zu vier Monate abgesichert. Wichtig sind zwei Dinge: die neue Anschrift mit Wohnfläche rechtzeitig melden und prüfen, ob die Versicherungssumme noch zur neuen Wohnung passt. Wer in Top oder Top Plus versichert ist, hat beim Transport und bei der Unterversicherung zusätzliche Puffer. Melde Dich gern vor dem Umzugstermin, dann klären wir alles in einem Zug.