Warum Rauchmelder Leben retten
Im Schlaf schläft auch der Geruchssinn. Brandrauch weckt niemanden, er betäubt. Deshalb sterben die meisten Opfer eines Wohnungsbrandes nicht an den Flammen, sondern an den Folgen der Rauchgase – und ein großer Teil der tödlichen Brände passiert nachts in den eigenen vier Wänden. Nach Angaben von Feuerwehren und Brandschutzverbänden bleiben vom ersten Rauch bis zur lebensgefährlichen Konzentration oft nur wenige Minuten.
Genau diese Minuten verschafft Dir ein Rauchwarnmelder. Er reagiert, bevor Du es selbst merken würdest, und das für den Preis eines Essens beim Lieblingsitaliener. Kein anderes Gerät im Haushalt hat ein vergleichbares Verhältnis von Kosten und Nutzen.
Rauchmelderpflicht: überall vorgeschrieben, aber unterschiedlich geregelt
Rauchwarnmelder sind in ganz Deutschland Pflicht. Die Details stehen jedoch in den Landesbauordnungen und unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Schleswig-Holstein war früh dran: Hier gilt die Pflicht für Bestandswohnungen seit Ende 2010, geregelt in § 49 Absatz 4 der Landesbauordnung.
- Ausgestattet werden müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege aus Aufenthaltsräumen führen
- Für den Einbau ist in der Regel die Eigentümerin oder der Eigentümer verantwortlich
- Für die Betriebsbereitschaft, also Funktionsprüfung und Batteriewechsel, ist in den meisten Ländern der unmittelbare Besitzer zuständig, in einer Mietwohnung also die Mietpartei. In einigen Ländern, etwa in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern, liegt die Wartung dagegen bei der Eigentümerseite
- Küche und Bad bleiben meist außen vor, dort lösen Dampf und Kochdunst zu leicht Fehlalarme aus
Rauchmelder und Versicherungsschutz: der Zusammenhang
Jetzt wird es für Versicherte interessant. Die Rauchmelderpflicht ist eine gesetzliche Sicherheitsvorschrift. Solche Vorschriften einzuhalten, ist eine Obliegenheit, also eine vertragliche Pflicht aus Deinem Versicherungsvertrag. Wer sie grob fahrlässig verletzt, muss grundsätzlich mit einer Kürzung der Leistung rechnen.
Die Schleswiger geht hier weiter als üblich. In der Hausratversicherung Top Plus verzichtet sie auch bei grob fahrlässiger Verletzung gesetzlicher und behördlicher Sicherheitsvorschriften auf eine Leistungskürzung, solange die voraussichtliche Schadenhöhe 10 % der Versicherungssumme nicht übersteigt. In der Wohngebäudeversicherung Top Plus gilt der Verzicht bei einer voraussichtlichen Schadenhöhe bis 25.000 €. In Basis und Top ist diese Klausel jeweils nicht vereinbart.
Brand, Rauch und grobe Fahrlässigkeit
| Leistung | Basis | Top | Top Plus |
|---|---|---|---|
| Brandschäden am Hausrat |
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| Rauch- und Rußschäden Hausratversicherung | bis 1.000 € |
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| Seng- und Schmorschäden Hausratversicherung | bis 1.000 € |
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| Hotelkosten pro Tag Hausratversicherung, wenn die Wohnung unbewohnbar und ein bewohnbarer Teil nicht zumutbar ist | 0,1 % der VSU max. 100 Tage | 0,2 % der VSU max. 12 Monate | 0,5 % der VSU max. 24 Monate |
| Grob fahrlässig herbeigeführte Schäden Hausratversicherung | bis 10 % der VSU | bis zur VSU | bis zur VSU |
| Grob fahrlässige Verletzung gesetzlicher Sicherheitsvorschriften Hausratversicherung | nicht vereinbart | nicht vereinbart | Verzicht auf Leistungskürzung bis 10 % der VSU |
| Grob fahrlässige Verletzung gesetzlicher Sicherheitsvorschriften Wohngebäudeversicherung | nicht vereinbart | nicht vereinbart | Verzicht auf Leistungskürzung bis 25.000 € |
Was nach einem Brand ersetzt wird
Brandschäden sind in der Hausratversicherung in allen Produktlinien versichert, ebenso in der Wohngebäudeversicherung für Eigentümerinnen und Eigentümer. Ersetzt wird beim Hausrat der Neuwert, also die Wiederbeschaffung gleichwertiger neuer Sachen. Rauch und Ruß ziehen oft durch die ganze Wohnung und beschädigen Textilien, Tapeten und Möbel auch dort, wo das Feuer nie war. Solche Rauch- und Rußschäden sind in Basis bis 1.000 € gedeckt, in Top und Top Plus bis zur Versicherungssumme. Ist die Wohnung unbewohnbar und auch ein Rückzug auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar, kommen Hotelkosten dazu.
- An der Zimmerdecke montieren, möglichst in Raummitte, nicht in der Dachspitze und nicht neben Lüftungsauslässen
- Geräte mit dem unabhängigen Qualitätszeichen „Q“ und fest verbauter Langzeitbatterie sparen den jährlichen Batteriewechsel
- Einmal im Jahr die Prüftaste drücken, Rauchöffnungen von Staub befreien und auf Beschädigungen schauen
- Spätestens nach zehn Jahren austauschen, das Gerät altert auch ohne Alarm
- Prüfung mit Datum notieren, in Mietwohnungen schafft das Klarheit gegenüber der Vermieterseite
- Zusätzlich sinnvoll: ein Melder im Flur jeder Etage und im Wohnzimmer, auch wenn dort keine Pflicht besteht
FAQ: Rauchmelder, Pflicht und Versicherung
Das hängt vom Bundesland ab. Meist ist der unmittelbare Besitzer für die Betriebsbereitschaft zuständig, also die Mietpartei, sofern die Eigentümerseite die Wartung nicht übernimmt. In einzelnen Ländern liegt sie grundsätzlich bei der Eigentümerseite.
Fazit: Kleines Gerät, große Wirkung
Rauchmelder kosten wenig, sind bundesweit Pflicht und retten im Ernstfall Leben, weil sie warnen, bevor der Rauch gefährlich wird. Prüfe einmal im Jahr, ob alle Geräte funktionieren, und tausche sie nach zehn Jahren aus. Für die Sachwerte sorgen Hausrat- und Wohngebäudeversicherung: Brand-, Rauch- und Rußschäden sind abgedeckt, und Top Plus bietet beim Thema grobe Fahrlässigkeit den größten Spielraum. Wenn Du wissen möchtest, welche Klauseln in Deinem Vertrag gelten, sprich uns gern an.