Balkonkraftwerk: Hausrat oder Gebäudeversicherung?
Hausrat oder Gebäudeversicherung?
- Mieter
Hausratversicherung
–> Balkonkraftwerk = beweglich
- Ja (meistens)
–> Gebäudeversicherung
–> fest installiert
Die Zuordnung hängt davon ab, wer die Anlage angeschafft hat und wo sie montiert ist.
Für Mieter gilt: Wenn Du als Mieter ein Balkonkraftwerk auf Deinem Balkon, der Terrasse oder im Garten installiert hast, gehört es zu Deinem Hausrat – genauso wie eine Markise oder eine Antenne, die Du selbst angebracht hast. Die Hausratversicherung kann es dann absichern.
Für Eigentümer liegt die Sache anders: Fest mit dem Gebäude verbundene PV-Anlagen fallen in der Regel unter die Wohngebäudeversicherung. Balkonkraftwerke als steckfertige Mini-Anlagen können aber je nach Montagesituation auch dem Hausrat zugerechnet werden.
In der Schleswiger Hausratversicherung sind Balkonkraftwerke ausdrücklich als versicherte Sache aufgeführt – mit Entschädigungsgrenzen von 650 Euro (Basis), 1.000 Euro (Top) bzw. 1.500 Euro (Top Plus). In der Wohngebäudeversicherung können Balkonkraftwerke ab dem Tarif Top als Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energien mitversichert werden – dort sogar bis zur vollen Versicherungssumme.
Wo ist mein Balkonkraftwerk versichert?
- Hausratversicherung (Mieter): Balkonkraftwerk als beweglicher Gegenstand – versichert bis 650 € (Basis), 1.000 € (Top), 1.500 € (Top Plus)
- Wohngebäudeversicherung (Eigentümer): Ab Tarif Top als Anlage zur erneuerbaren Energieerzeugung – bis 25.000 € (Top) bzw. bis Versicherungssumme (Top Plus)
- Nicht versichert: Im Basis-Tarif der Wohngebäudeversicherung
Welche Schäden sind abgedeckt?
Ob über die Hausrat oder die Gebäudeversicherung – die versicherten Gefahren sind die klassischen: Feuer, Blitzschlag (inklusive Überspannung), Sturm, Hagel, Leitungswasser und je nach Tarif auch Vandalismus und Einbruchdiebstahl.
Typische Schadenbeispiele für Balkonkraftwerke sind Überspannung durch Blitzschlag (der häufigste Schadenfall – Wechselrichter und Elektronik werden zerstört), Sturmschäden (Module werden losgerissen oder durch herumfliegende Gegenstände beschädigt), Hagelschäden (Glasoberfläche der Module zerspringt) und Diebstahl (besonders bei ebenerdiger Montage im Garten oder auf der Terrasse).
Typische Risiken für Balkonkraftwerke
- Blitzschlag und Überspannung – häufigster Schadenfall an PV-Elektronik
- Sturm und Hagel – Module können brechen oder losgerissen werden
- Diebstahl – besonders bei Garten-Montage oder frei zugänglichen Terrassen
- Vandalismus – mutwillige Beschädigung
Nicht versichert: Rein technische Defekte, Verschleiß oder nachlassende Modulleistung – dafür bräuchte es eine eigenständige Elektronikversicherung.
Was viele übersehen: Haftung gegenüber Dritten
Ein Risiko, das oft vergessen wird: Was passiert, wenn Dein Balkonkraftwerk bei Sturm herunterfällt und dabei ein parkendes Auto beschädigt oder einen Passanten verletzt? In diesem Fall haftest Du als Eigentümer des Kraftwerks. Die Kosten übernimmt nicht die Hausrat- oder Gebäudeversicherung, sondern Deine private Haftpflichtversicherung.
Prüfe daher vor der Montage, ob Deine Haftpflicht Schäden durch am Gebäude angebrachte Gegenstände (wie Balkonkraftwerke, Markisen, Blumenkästen) einschließt. In den meisten modernen Tarifen ist das der Fall – bei älteren Verträgen kann es aber Ausschlüsse geben.
Was Du beachten solltest
Versicherungssumme prüfen. Ein Balkonkraftwerk kostet zwischen 300 und 1.200 Euro. Prüfe, ob Deine Hausratversicherung eine ausreichende Entschädigungsgrenze für Balkonkraftwerke vorsieht – bei günstigen Basis-Tarifen kann die Grenze knapp sein.
Montage dokumentieren. Bewahre die Kaufrechnung und Fotos der Montage auf. Im Schadenfall erleichtert das die Regulierung erheblich. Ohne Nachweis der Anschaffungskosten kann die Entschädigung begrenzt werden.
Sturmsicherung ernst nehmen. Eine fachgerechte, stabile Montage ist nicht nur technisch wichtig, sondern auch versicherungsrechtlich. Wenn das Balkonkraftwerk nicht ordnungsgemäß befestigt ist und bei Sturm Schäden verursacht, haftest Du gegenüber Dritten – und Deine Versicherung könnte die Leistung kürzen.
Leistungsgrenze bei größeren Anlagen. Balkonkraftwerke mit mehr als 600 Watt Leistung gelten in der Wohngebäudeversicherung nicht mehr als Mini-PV, sondern werden wie reguläre Solarthermieanlagen behandelt – mit anderen Bedingungen und Entschädigungsgrenzen.
Dem Versicherer melden. Informiere sowohl Deinen Hausrat- als auch Deinen Haftpflichtversicherer über die Installation. So vermeidest Du Überraschungen im Schadenfall.
- Kaufrechnung und Montagedokumentation aufbewahren
- Prüfen: Ist das Balkonkraftwerk in der Hausrat- oder Gebäudeversicherung mitversichert?
- Entschädigungsgrenze mit dem Kaufpreis abgleichen
- Haftpflichtversicherung prüfen (Schäden gegenüber Dritten)
- Bei Montage am Gebäude: Vermieter informieren und Genehmigung einholen
- Stabile, fachgerechte Befestigung sicherstellen
Fazit: Kleines Kraftwerk, lohnender Schutz
Ein Balkonkraftwerk ist eine sinnvolle Investition – und verdient eine sinnvolle Absicherung. In den meisten Fällen lässt sich der Schutz über die bestehende Hausrat- oder Gebäudeversicherung abbilden, ohne einen separaten Vertrag abschließen zu müssen.
Wichtig ist nur, dass Du Deinen Tarif kennst und die Entschädigungsgrenzen zum Wert Deiner Anlage passen.