Glasversicherung
Zerbrochenes Glas ist ärgerlich genug – besorg Dir eine Versicherung, mit der Du Dich nicht auch noch herumquälen musst! Scherben sollen Glück bringen – mit der Schleswiger auf jeden Fall verlässlichen Partner.
Das bringt Dir eine Glasversicherung wirklich:
Deine Kinder schießen in dem Wintergarten? Eine Tasse fällt auf den gläsernen Esstisch? Der große Spiegel ist durch ein Missgeschick zu Bruch gegangen? Es gibt viele Gründe für Scherben, aber es muss für Dich nicht teuer enden, wenn das zu Bruch geht:
Was ist versichert?
Versichert ist Dein Glas in Form von beispielsweise:
- fertig eingesetzten oder montierten Scheiben
- Platten und Spiegeln aus Glas
- Platten aus Glaskeramik (Ceranfeld / ohne Teile der Technik)
- Künstlerisch bearbeitete Glasscheiben,- platten und -spiegel

Das bekommst Du bei uns
Die Glasbruchversicherung deckt sowohl Gebäudeverglasungen als auch Mobiliarverglasungen Deines Haushalts – je nach Vereinbarung können also alle Glas- und Scheibenelemente am Gebäude und im Innenbereich versichert werden. Dazu zählen beispielsweise:
- Gebäudeverglasung: Alle fest mit dem Gebäude verbundenen Verglasungen, wie Fenster- und Türscheiben (auch Wintergarten- und Balkonglas), Glasdächer, Lichtkuppeln sowie fest installierte Spiegel oder Glaseinsätze im Bauwerk
- Mobiliarverglasung: Bewegliche oder innen angebrachte Glasobjekte, z. B. Wand- und Standspiegel, Glastischplatten, Vitrinen- und Schranktüren aus Glas, Duschkabinenverglasungen und Glaskeramik-Kochflächen
- Spezial- und Kunststoffverglasungen: Auch bestimmte, nicht aus Glas bestehende transparente Teile können mitversichert werden. Beispiele: Scheiben aus Acryl/Kunststoff (etwa an Türen oder Gewächshäusern), Profilbaugläser oder künstlerisch bearbeitete Verglasungen. Selbst Aquarien und Terrarien aus Glas lassen sich je nach Tarif einschließen
Versichert sind Bruchschäden an den versicherten Verglasungen – unabhängig von der Schadensursache. Das heißt, die Glasversicherung kommt für Glasbruch auf, egal ob der Bruch z. B. entstand durch:
- Unfälle oder Ungeschicklichkeit: Etwa wenn beim Hantieren ein Möbelstück umstürzt und eine Glasplatte zerbricht
- Vandalismus oder Einwirkung Dritter: Mutwillige Zerstörung oder Beschädigung von Scheiben durch fremde Personen
- Witterungseinflüsse: Sturm, Hagel, starke Temperaturschwankungen oder andere Natureinflüsse, die Glas bersten lassen
- Sonstige Ursachen: Jegliche weiteren Bruchursachen, die nicht explizit ausgeschlossen sind (z. B. Ballwurf, mechanische Einwirkung etc.), sind mitversichert – „unabhängig von der Ursache“
- Notverglasung und Provisorien: Kosten für das vorläufige Verschließen von Öffnungen, z. B. durch eine Notverglasung oder Abdeckplatten, werden übernommen
- Entsorgung und Aufräumarbeiten: Die Versicherung kommt für die Beseitigung der Scherben und die Entsorgung der beschädigten Glasscheiben auf. Auch Aufräumkosten (Reinigung, Abtransport) sind mitversichert
- Reparatur und Montage: Erstattet werden die Arbeitskosten eines Fachbetriebs (Glaser) für die Reparatur bzw. den Austausch der Scheibe, einschließlich Fahrtkosten und Montagearbeiten
- Gerüst- und Geräteeinsatz: Sollte für die Schadensbehebung ein spezielles Gerät erforderlich sein (z. B. ein Gerüst oder Kran bei hohen Fenstern), übernimmt die Versicherung auch diese Kosten im notwendigen Umfang
- Umfang nach Bedarf wählen: Du kannst bei Deiner Glasversicherung zwischen der Produktlinie "Top" und der Produktlinie "Top Plus" wählen. Die von uns empfohlene Produktlinie enthält mehrere Leistungserweiterungen wie beispielsweise die Mitversicherung von Lichtkuppeln aus Glas oder Scheiben von Sonnenkollektoren.
- Aquarien/Terrarien einschließen: Viele Tarife bieten Dir die Möglichkeit, Aquarien und Terrarien mitzuversichern, falls diese nicht automatisch abgedeckt sind. Prüfe Deinen Tarif – oft sind derartige Glasbehälter bereits mitversichert oder können durch eine Klausel eingeschlossen werden
- Besondere Verglasungen: Für sehr spezielle Verglasungen (etwa historische Bleiglasfenster/Kunstverglasungen oder Glasbausteine) kannst Du den Schutz ggf. erweitern. Solche Objekte sind bei manchen Anbietern automatisch mitversichert, bei anderen auf Anfrage – ein Vergleich der Leistungen lohnt sich im Einzelfall
- Kombinationsmöglichkeiten: In einigen Fällen kannst Du die Glasversicherung vergünstigt mit Deiner Wohngebäude- oder Hausratversicherung kombinieren. Frag einfach nach Bündelangeboten, wenn Du mehrere Versicherungssparten gleichzeitig absichern möchtest
Leistungsvergleich
SSVTop |
SVVTop Plus |
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Bruch / Zerbrechen von versichertem Glas |
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Platten aus Glaskeramik |
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Scheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen, Stand-, Wand- und Schrankspiegeln |
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Verglasungen von Überdachungen |
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Kamin- und Ofenverglasung |
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Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff |
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Scheiben und Platten aus Kunststoff |
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Muschelausbrüche |
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Komplette Info findet ihr in der Produktinfo
FAQ
Versichert sind fest eingesetzte oder montierte Glasscheiben, Spiegel, Glasplatten (z. B. Türverglasungen, Duschkabinen, Vitrinen, Ceranfelder ohne Technik) sowie optional Kunststoffscheiben, Aquarien, Wintergartenverglasung oder Sicherheitsverglasung (je nach Tarif).
Gegen Glasbruch durch plötzliche, unvorhersehbare Ereignisse – z. B. durch Witterung, Stoß, Druck oder unachtsames Verhalten. Auch Graffiti und Diebstahl sind im "Top Plus" Tarif eingeschlossen.
Du hast die Wahl zwischen "Top" und "Top Plus". Beide Tarife decken klassische Glasschäden ab, "Top Plus" bietet darüber hinaus viele Extras wie böswillige Beschädigung, Kunststoffscheiben, Transportunfälle oder Graffiti.
- Fensterscheiben und Türverglasung
- Spiegel (Wand, Stand, Schrank)
- Glaskeramikkochfelder (ohne Technik)
- Wintergartenverglasung (Top Plus)
- Lichtkuppeln, Profilbaugläser, Sonnenkollektoren (Top Plus)
- Verglasungen von Überdachungen
- Notverglasung und Notverschalung
- Entsorgung und Transport
- Kosten für Schutzgitter- oder Markisen-Demontage
- Erneuerung von Beschriftungen und Malereien (Top Plus)
- Farb- oder Strukturangleichung (Top Plus)
Nicht versichert sind z. B. Oberflächenschäden (Kratzer, Muschelausbrüche im "Top"), bereits bei Antragstellung beschädigte Sachen oder Glas an elektronischen Geräten (z. B. Displays).
Am Versicherungsort laut Vertrag: also in Deiner Wohnung oder Deinem Haus. Bewegliche Glasteile sind innerhalb des Versicherungsortes versichert. Im "Top Plus" Tarif sind auch Gartenhäuser, Carports und Nebengebäude abgedeckt.
Zum Beispiel:
- Graffiti-Schutz (mit Selbstbeteiligung)
- Diebstahl von Glasflächen
- Sabotage, innere Unruhen, Streik
- Transportmittelunfälle
- Nachhaltigkeitsleistungen bis 1.250 EUR
- Innovationsklausel und Besitzstandsgarantie
Ja, je nach Tarif und Schadenart: z. B. 150 EUR für Graffiti oder Diebstahl. Bei Notverglasung oder klassischen Glasschäden in "Top" i. d. R. keine Selbstbeteiligung.
Du bekommst mindestens die Leistungen gemäß GDV-Musterbedingungen. Verbesserungen durch neue Tarife gelten auch für Dich (Innovationsgarantie in "Top Plus").
Ja, im Rahmen der Nachhaltigkeitsklausel: ressourcenschonende Reparaturen (bis 350 EUR), Ersatz mit Umweltfokus, Zuschuss für nachhaltige Materialien.