Die grüne Wohngebäudeversicherung
Das bietet Ihnen unsere grüne Wohngebäudeversicherung
Energieeffizienz
als zentraler Indikator für Ihre Wohngebäudeversicherung
Ihre Nachhaltigkeitsbemühungen werden belohnt: Je höher die Energieeffizienzklasse und je neuer das Baujahr Ihrer Immobilie, desto günstiger ist Ihre Versicherungsprämie.
Unsere Produktlinien und Kostenpakete sind flexibel und orientieren sich an der Energieeffizienz Ihrer Immobilie.
Produktlinien Top und Top Plus
Unsere Top-Produktlinien inkludieren auch Versicherungsschutz für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien, einschließlich Photovoltaik-, Geothermie- und Kleinwindkraftanlagen.
Unser umfangreiches Leistungskonzept bietet von Feuerschutz bis zu Vorsorgemaßnahmen für bauliche Wertsteigerungen alles, was Sie brauchen.
Gefahrenbausteine
Erweitern Sie Ihren Versicherungsschutz individuell mit optionalen Bausteinen wie beispielsweise der Elementar-, Elektronik- oder der Versicherung gegen unbenannte Gefahren, um umfassender geschützt zu sein.
Behalten Sie die volle Kostenkontrolle: Ergänzen Sie die gewünschten Gefahrenbausteine flexibel zu Vertragsbeginn oder später, ganz nach Ihrem Bedarf.
Kostenpakete
Erweitern Sie die integrierten Kostenpositionen unserer SVVaG Top und Top Plus Produktlinien einfach und bequem.
Fügen Sie die Mehr-Kostenpakete ‚Tier und Garten‘, ‚Nachhaltigkeit‘ und ‚Notfall‘ zu Ihrem Versicherungsschutz hinzu und genießen Sie erweiterte Vorteile.
Wir bieten Ihnen folgende Tarife
- SVVaG Basis
- SVVaG Top
- SVVaG Top Plus
Weitere Kundeninformationen finden Sie hier:
Haben Sie Fragen?
Zögern Sie nicht und rufen Sie uns an, oder schreiben Sie uns. Wir beraten Sie gerne!
Basisschutz | Topschutz | |
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Aufräumung entwurzelter lebender Bäume nach einem Sturm | ❌ | bis 1.500,00 € |
Aufräumungs- und Abbruchkosten | bis 15% der VSS | ✅ |
außen am Gebäude angebrachte Sachen | bis 150,00 Mk Wert 1914 | bis 300,00 Mk Wert 1914 |
behördliche Wiederherstellungsbeschränkung für Restwerte | ❌ | bis 10% der VSS |
Beseitigung einer Rohrverstopfung | ❌ | bis 150,00 € |
Bruchschäden an Armaturen | ❌ | bis 150,00 € |
Dekontaminierungskosten | ❌ | ✅ |
Folgeschäden durch Aquarien und Wasserbetten | ✅ | ✅ |
Frischwasserverlust nach einem Rohrbruch | ❌ | bis 500,00 € |
Fußbodenheizung | bis 50% der Wohnfläche | bis 100% der Wohnfläche |
Gebäudebeschädigung durch unbefugte Dritte | ❌ | bis 1% der VSS |
Graffitischäden | ❌ | bis 1.000,00 € |
Hagelschäden | ✅ | ✅ |
Hotelunterbringungskosten ohne Verpflegung | ❌ | bis zu 120 Tagen |
Klima-, Wärmepumpen, Solaranlagen | ✅ | ✅ |
Kraftfahrzeuganprall | ❌ | bis 5.000,00 € |
Mietverlust | bis 24 Monate | bis 24 Monate |
Nutzwärmeschäden | ✅ | ✅ |
Rohbau kostenfrei | bis 24 Monate | bis 24 Monate |
Rückreisekosten aus dem Urlaub für eine Person | ❌ | bis 5% der VSS, max. 5.000,00 € |
Sachverständigenkosten, ab einer Schadenshöhe von 50.000,00 € |
❌ | bis 2.500,00 € |
Schäden durch grobe Fahrlässigkeit | ❌ | bis 150,00 € |
Überschallknall | ❌ | bis 25.000,00 € |
Überspannung durch Blitzschlag | ✅ | ✅ |
Innenliegende Regenfallrohre | ❌ | ✅ |
unterirdische Regenabflussrohre | ❌ | ✅ |
Wasserzuleitungs- und Heizungsrohre auf dem Versicherungsgrundstück |
bis 1% der VSS, max. 1.500,00 € | bis 1% der VSS, max. 1.500,00 € |
Wasserzuleitungs- und Heizungsrohre außerhalb des Versicherungsgrundstücks | bis 1% der VSS, max. 1.500,00 € | bis 1% der VSS, max. 1.500,00 € |
weiteres Zubehör | ❌ | bis 500,00 Mk Wert 1914 |
Wiederherstellung Gartenanlagen nach einem Feuerschaden | ❌ | bis 500,00 € |
witterungsbedingter Rückstau | ❌ | bis 5.000,00 € |
Zusätzlich wählbare Deckungen: | ||
Grobe Fahrlässigkeit | kann vereinbart werden | kann vereinbart werden |
Klausel (gilt nur, sofern VGB 2008 vereinbart sind/werden): Diebstahl von fest mit dem Gebäude verbundenen Wärmepumpen
- Der Versicherungsschutz in der verbundenen Wohngebäudeversicherung erstreckt sich auch auf Schäden durch Diebstahl (§ 242 StGB) für Wärmepumpen, die der Versorgung des versicherten Gebäudes dienen und fest mit dem versicherten Gebäude verbunden sind.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall begrenzt auf 5.000 €
- Eine Entschädigung erfolgt nur, soweit keine oder keine ausreichende Leistung aus einem anderen Versicherungsvertrag erlangt werden kann (Subsidiärdeckung).